Was ist ein Kulturgut?
Der Begriff „Kulturgüter“ bezieht sich im Allgemeinen auf Kunstgegenstände, die man normalerweise in einem Museum findet.
Es gibt Kriterien für die Einstufung von Objekten als Kulturgüter:
- die Art,
- das Alter,
- der finanzielle Wert.
Warum stehen Kulturgüter unter Aufsicht?
Kulturgüter sind ein Teil des nationalen Kulturerbes und stellen einen integralen Bestandteil des kulturellen Reichtums eines Staates dar.
Darüber hinaus sind sie sehr wertvoll, was sie für den Schwarzmarkt attraktiv macht. Der Erlös aus dem illegalen Verkauf dieser Gegenstände kann zum Kauf von Waffen, zur Terrorismusfinanzierung oder zur Geldwäsche durch kriminelle Gruppen verwendet werden.
Welche Ein- und Ausfuhrmaßnahmen gelten für Kulturgüter?
Derzeit wird die Ausfuhr von Kulturgütern (Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2009) durch eine Ausfuhrgenehmigung geregelt. Sie wird von den drei Gemeinschaften in Belgien oder von den befugten Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt und betrifft ein einzelnes Kulturgut oder eine Gruppe von Kulturgütern.
Zusätzlich zu den oben genannten Ausfuhrbestimmungen sehen andere Verordnungen spezifische Maßnahmen für die Ein- oder Ausfuhr von Kulturgütern aus dem oder in den Irak oder von oder nach Syrien vor (Verordnung (EG-EU) Nr. 1210/2003 des Rates vom 7. Juli 2003 und Nr. 1332/2013 des Rates vom 13. Dezember 2013). In solchen Fällen werden die Güter mittels einer Genehmigung überwacht, die vom FÖD Wirtschaft (für Belgien) oder den zuständigen Diensten in anderen Mitgliedstaaten erteilt wird.
Die regulären Zollmaßnahmen gelten auch weiterhin für die Beförderung von Kulturgütern.
Wenn Sie ein Kulturgut z. B. nach Syrien ausführen möchten, müssen Sie über eine Ausfuhrgenehmigung einer der drei Gemeinschaften und über eine Lizenz des FÖD Wirtschaft verfügen.
Wie kann ich die zuständigen belgischen Dienste für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern erreichen?
Ausfuhrgenehmigungen
Vlaamse Gemeenschap
Ministerie van de Vlaamse Gemeenschap
Administratie Cultuur
Afdeling Beeldende Kunst en Musea
Parochiaansstraat 15
1000 Brüssel
BELGIENCommunauté française
Ministère de la Communauté française
Direction générale de la culture
Service général du patrimoine culturel et des arts plastiques
Boulevard Léopold II 44
1080 Brüssel
BELGIENDeutschsprachige Gemeinschaft
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Abteilung Kulturelle Angelegenheiten
Gospertstrasse 1
4700 Eupen
BELGIENGenehmigungen für Ein- und Ausfuhr von und nach Syrien und aus dem und in den Irak.
FÖD Wirtschaft
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand & Energie
Generaldirektion Wirtschaftsanalyse und internationale Wirtschaft
Internationale Abteilung - Dienst Genehmigungen
Vooruitgangstraat 50
1210 Brüssel
Fax: 02/277.50.63
Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.