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Kulturgüter

  • Was ist ein Kulturgut?

    Der Begriff „Kulturgüter“ bezieht sich im Allgemeinen auf Kunstgegenstände, die man normalerweise in einem Museum findet.

    Es gibt Kriterien für die Einstufung von Objekten als Kulturgüter:

    • die Art,
    • das Alter,
    • der finanzielle Wert.

  • Warum stehen Kulturgüter unter Aufsicht?

    Kulturgüter sind ein Teil des nationalen Kulturerbes und stellen einen integralen Bestandteil des kulturellen Reichtums eines Staates dar.

    Darüber hinaus sind sie sehr wertvoll, was sie für den Schwarzmarkt attraktiv macht. Der Erlös aus dem illegalen Verkauf dieser Gegenstände kann zum Kauf von Waffen, zur Terrorismusfinanzierung oder zur Geldwäsche durch kriminelle Gruppen verwendet werden.

  • Welche Ein- und Ausfuhrmaßnahmen gelten für Kulturgüter?

    Derzeit wird die Ausfuhr von Kulturgütern (Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2009) durch eine Ausfuhrgenehmigung geregelt. Sie wird von den drei Gemeinschaften in Belgien oder von den befugten Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt und betrifft ein einzelnes Kulturgut oder eine Gruppe von Kulturgütern.

    Zusätzlich zu den oben genannten Ausfuhrbestimmungen sehen andere Verordnungen spezifische Maßnahmen für die Ein- oder Ausfuhr von Kulturgütern aus dem oder in den Irak oder von oder nach Syrien vor (Verordnung (EG-EU) Nr. 1210/2003 des Rates vom 7. Juli 2003 und Nr. 1332/2013 des Rates vom 13. Dezember 2013). In solchen Fällen werden die Güter mittels einer Genehmigung überwacht, die vom FÖD Wirtschaft (für Belgien) oder den zuständigen Diensten in anderen Mitgliedstaaten erteilt wird.

    Die regulären Zollmaßnahmen gelten auch weiterhin für die Beförderung von Kulturgütern.

    Wenn Sie ein Kulturgut z. B. nach Syrien ausführen möchten, müssen Sie über eine Ausfuhrgenehmigung einer der drei Gemeinschaften und über eine Lizenz des FÖD Wirtschaft verfügen.

  • Wie kann ich die zuständigen belgischen Dienste für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern erreichen?

    Ausfuhrgenehmigungen

    Vlaamse Gemeenschap
    Ministerie van de Vlaamse Gemeenschap
    Administratie Cultuur
    Afdeling Beeldende Kunst en Musea
    Parochiaansstraat 15
    1000 Brüssel
    BELGIEN

    Communauté française
    Ministère de la Communauté française
    Direction générale de la culture
    Service général du patrimoine culturel et des arts plastiques
    Boulevard Léopold II 44
    1080 Brüssel
    BELGIEN

    Deutschsprachige Gemeinschaft
    Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
    Abteilung Kulturelle Angelegenheiten
    Gospertstrasse 1
    4700 Eupen
    BELGIEN

    Genehmigungen für Ein- und Ausfuhr von und nach Syrien und aus dem und in den Irak.

    FÖD Wirtschaft
    Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand & Energie
    Generaldirektion Wirtschaftsanalyse und internationale Wirtschaft
    Internationale Abteilung - Dienst Genehmigungen
    Vooruitgangstraat 50
    1210 Brüssel
    Fax: 02/277.50.63