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Ich reise innerhalb der EU

Bei der Einreise nach Belgien oder bei der Ausreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat müssen sowohl begleitete als auch unbegleitete flüssige Mittel über einem Wert von 10.000 Euro auf Verlangen des Zolls angemeldet werden.

In diesem Fall werden nur Bargeld und begebbare Inhaberpapiere als liquide Mittel betrachtet. Gold muss nicht angemeldet werden.

Ab dem 4. September 2021 gelten neue Meldeformulare für die Verbringung innerhalb der Europäischen Union.

Nachstehend finden Sie die neuen Meldeformulare für flüssige Mittel bei der Einreise nach oder der Ausreise aus Belgien aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat: