Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Brexit

Da das Vereinigte Königreich nie dem Schengenabkommen angehörte, waren wir es gewohnt, der Grenzpolizei unseren Personalausweis vorzuzeigen, wenn wir den Kanal überquerten. Nach dem Brexit verlässt das Vereinigte Königreich die Europäische Union, was auch dem freien Verkehr für Güter und Reisende ein Ende setzt. Die Zolldienste der Europäischen Mitgliedstaaten werden Reisende aus und nach das Vereinigte Königreich (außer Nordirland) ebenso behandeln wie etwa den Verkehr mit den Vereinigten Staaten, Ägypten oder Thailand. Im Bahnhof Brüssel-Süd werden Sie zusätzlich zur Polizei auch Zolldiensten begegnen.

Seit dem 1. Januar 2021, da das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat mehr ist, sind die Höchstmengen für z. B. Alkohol oder Zigaretten viel geringer als die Mengen, die Sie vorher mit sich führen konnten. Es dürfen auch beispielsweise keine Fleischerzeugnisse mitgeführt werden und größere Bargeldbeträge müssen angemeldet werden. Die Do‘s und Don‘ts finden Sie in unserer  Broschüre „Informiert reisen“. (PDF, 1.9 MB)Infolge des Brexit fällt das Vereinigte Königreich (mit Ausnahme von Nordirland, das weiterhin als Teil des EU-Zollgebiets betrachtet wird) in die Kategorie "Drittland" der Broschüre.

Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs (ohne Nordirland), die nach ihrem Aufenthalt in Belgien zurückkehren, kann in bestimmten Fällen die MwSt. auf Ankäufe in Belgien erstattet werden.

Die Europäische Union erlegt auch strenge Regeln für Reisen mit Haustieren auf. Der Zoll hat in Zusammenarbeit mit der FASNK (AFSCA) dafür gesorgt, dass Hunde und Katzen nun auch über die Flughäfen von Deurne und Wevelgem, aber auch über die Autofähre in Zeebrügge mitgebracht werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre vierbeinigen Freunde impfen, wenn Sie sie nach Großbritannien mitnehmen, da dies auch für sie eine Reise außerhalb der EU nach dem Brexit bedeutet.

Weitere Auskünfte finden Sie in unserer Broschüre  „Informiert reisen“ (PDF, 1.9 MB) oder bei der FASNK.