Hier finden Sie eine Liste der aktuellen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zwischen all diesen Ländern besteht im Prinzip freier Waren- und Dienstleistungsverkehr unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlich auferlegter Einschränkungen wie z. B. in Bezug auf die Einfuhr von:
- akzisenpflichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Energieerzeugnisse, Kaffee und alkoholfreie Getränke)
- Geld und Wertpapieren
- Autos und Motoren
- Waffen, Munition und Betäubungsmittel
- Haustieren
- CITES (verbotene Tiere und Pflanzen)
Auf dem Territorium der EU gibt es auch eine Reihe von Gebieten mit einem besonderen Steuerstatus, in denen andere Regeln in Bezug auf Mehrwertsteuer, Akzisen oder Einfuhrzölle gelten.
Das bekannteste Beispiel sind die Kanarischen Inseln, die politisch zu Spanien gehören, aber aufgrund ihres Sonderstatus sind die von dort eingeführten Waren noch nicht von der Mehrwertsteuer und in diesem Fall von den Akzisen befreit. Als Reisender müssen Sie daher Mehrwertsteuer und eventuell Akzisen zahlen, wenn Sie Waren oder akzisenpflichtigen Waren mitbringen, die über die zulässigen Befreiungen hinausgehen.
Die Liste der ausgenommenen Gebiete finden Sie unten auf der Seite.
Europäische Mitgliedstaaten |
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Belgien | Irland | Polen |
Bulgarien | Italien | Portugal |
Dänemark | Kroatien | Rumänien |
Deutschland | Lettland | Schweden |
Estland | Litauen | Slowakei |
Finnland | Luxemburg | Slowenien |
Frankreich | Malta | Spanien |
Griechenland | Niederlande | Tschechische Republik |
Irland | Österreich | Zypern |
Ausgenommene Gebiete |
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Åland | DOM | Livigno |
Andorra | Insel Man | Luganer See |
Berg-Athos | Gibraltar | Melilla |
Büsingen | Helgoland | Monaco |
Campione D'italia | Kanarische Inseln | San Marino |
Ceuta | Kanalinseln |
Während der Brexit-Übergangszeit gelten für den Verkehr mit dem Vereinigten Königreich vorübergehend die Regeln für europäische Mitgliedsstaaten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung endet diese Ausnahme am 1. Januar 2021.