Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Fristen für die Einreichung der Erklärungen

Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen 

  • Frist für die Einreichung der Erklärung auf Papier: 30. Juni 2022
  • Frist für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über das Antwortformular auf Papier: 30. Juni 2022
  • Frist für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über Tax-on-Web: 15. Juli 2022 (für Bürger und Bevollmächtigte).
  • Frist für die Einreichung der Erklärung über Tax-on-Web für Bürger: 15. Juli 2022
  • Frist für die Einreichung der Erklärung über Tax-on-Web für Bevollmächtigte: 28. Oktober 2022
    Wenn Sie die Erklärung Ihres Kunden jedoch vor dem 30. August 2022 einreichen, erhält dieser einen Vorteil:
    • Er erhält seine Erstattung schneller
    • oder er muss erst später zahlen.
  • Frist für die Einreichung der Erklärung für „pauschalierende Steuerpflichtige“ (auf Papier als für Online): 20. Dezember 2022
  • Frist für die Einreichung der Erklärung für Die Bevollmächtigten von Landwirten (gewöhnliche Kulturen und Sonderkulturen) über Tax-on-web: 16. Januar 2023 (keine Zusatzfrist für Erklärungen auf Papier).

Erklärung zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften

  • Einreichungsfrist: 17. Oktober 2022
  • Biztax (Steuerjahr 2022) - Öffnung: 17. Mai 2022
     

Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen 

  • Die Erklärungen für Steuerjahr 2022 sind ab 8. September 2022 in Tax-on-Web verfügbar. 
  • Frist für die Einreichung der Erklärung auf Papier: 10. November 2022 
  • Frist für die Einreichung der Erklärung über Tax-on-Web (Bürger): 25. November 2022 
  • Frist für die Einreichung der Erklärung über Tax-on-Web (Bevollmächtigte): 25. November 2022 
     

MwSt.-Erklärungen

Siehe MwSt.-Zeitplan