Fristen für die Einreichung der Erklärungen

Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen (Steuerjahr 2025)

Gleiche Fristen für Bürger und Bevollmächtigte

  • Frist für die Einreichung der Erklärung auf Papier: 30. Juni 2025
  • Frist für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über das Antwortformular auf Papier: 30. Juni 2025
  • Frist für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über Tax-on-Web: 15. Juli 2025
  • Frist für die Einreichung der Erklärung über Tax-on-Web:
  • Frist für die Änderung der Erklärung über Tax-on-Web: 15. Juli 2025
  • Frist für die Einreichung der Erklärung für „pauschalierende Steuerpflichtige“ (auf Papier als für Online): 15. Januar 2026
  • Frist für die Einreichung der Erklärung von Pauschallandwirte (gewöhnliche Kulturen und Sonderkulturen) (auf Papier als für Online): 15. Januar 2026

Die anderen Einreichungsfristen für das Steuerjahr 2025 werden in Kürze festgelegt.


Erklärung zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften (Steuerjahr 2025)


Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen (Steuerjahr 20245)

  • Die Erklärungen (Steuerjahr 2025) sind ab der ersten Septemberhälfte in Tax-on-Web verfügbar
  • Frist für die Einreichung der Erklärung: 21. November 2025


MwSt.-Erklärungen

Antrag auf Fristverlängerung für die Erklärungen zur StnP, GSt, StjP, StGF/NP und StGF/G (nur bei höherer Gewalt oder aus schwerwiegenden Gründen)

Können Sie bei höherer Gewalt oder aus schwerwiegenden Gründen (dringende Operation, Tod, Brand usw.) Ihre Erklärungen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist einreichen?

Sie können eine Fristverlängerung über dieses Formular beantragen. Wir bearbeiten nur Anträge, die über dieses Formular gestellt werden.

  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Ablauf der normalen Frist ein. Wir können keine Fristverlängerung nach Ablauf der normalen Frist gewähren.
  • Erläutern Sie klar und deutlich die Gründe für Ihren Antrag. Wir lehnen Anträge ab, die nicht ausreichend begründet sind.
  • Stellen Sie keine weiteren Anträge über das Formular (Anträge auf Fristen für die Beantwortung von Auskunftsersuchen oder Berichtigungsanzeigen einbegriffen). Diese werden nicht bearbeitet.

Sie können (je) einen Antrag für einen Steuerpflichtigen oder Anträge für mehrere Steuerpflichtige gleichzeitig einreichen. In letzterem Fall werden wir Sie in einem zweiten Schritt bitten, eine Datei mit den Akten, für die Sie eine Fristverlängerung wünschen, und der von Ihnen vorgeschlagenen Frist auszufüllen. Sie müssen dieses Dokument dann innerhalb von 5 Werktagen als Antwort auf unsere E-Mail zurücksenden. Wenn wir innerhalb von 5 Werktagen keine Antwort erhalten, betrachten wir Ihren Antrag als unvollständig und verwerfen ihn.

Wir bemühen uns, Ihren Antrag innerhalb von 3 Werktagen zu bearbeiten. Aufgrund der großen Zahl von Anträgen kurz vor wichtigen Fristen bitten wir Sie, Ihre Verlängerung rechtzeitig zu beantragen. Gegebenenfalls werden wir Sie um zusätzliche Informationen oder Dokumente bitten. Anschließend erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail. Wenn wir eine Fristverlängerung gewähren, passen wir die Frist in unseren Datenbanken an.

Es ist nicht möglich, einen Antrag zu ändern, nachdem er eingereicht wurde. Wenn Sie beispielsweise eine Fristverlängerung für einen anderen Steuerpflichtigen beantragen oder eine gewährte Frist verlängern möchten, müssen Sie zu diesem Zweck einen neuen Antrag stellen.