Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen
Gleiche Fristen für Bürger und Bevollmächtigte
- Öffnung von Tax-on-web: Ende April 2026
- Frist für die Einreichung der Erklärung auf Papier: 30. Juni 2026
- Frist für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über das Antwortformular auf Papier: 30. Juni 2026
- Frist für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über Tax-on-Web: 15. Juli 2026
- Frist für die Einreichung der Erklärung über Tax-on-Web:
- Allgemeiner Grundsatz: 15. Juli 2026
- Mit spezifischen Einkünften: 16. Oktober 2026
- Frist für die Berichtigung der Erklärung über Tax-on-Web: 15. Juli 2026 (auch für Erklärungen mit spezifischen Einkünften)
- Frist für die Einreichung der Erklärung (auf Papier oder online) für „Pauschalsteuerpflichtige“ und „Pauschallandwirte“ (gewöhnliche Kulturen und Sonderkulturen): 15. Januar 2027
Erklärung zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften
- Öffnung von Biztax (Steuerjahr 2026): gegen Ende April 2026
- Veröffentlichung der Einreichungsfristen für das Steuerjahr 2026: Mitte April 2026
Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen
- Öffnung von Tax-on-Web (Steuerjahr 2026): Anfang September 2026
- Frist für die Einreichung der Erklärung: 20. November 2026
MwSt.-Erklärungen
- Siehe MwSt.-Zeitplan
Erklärungen zum Berufssteuervorabzug
- Siehe Berufssteuervorabzug – Zeitplan (auf Französisch und Niederländisch).
Karten und Steuerbescheinigungen
- Öffnung von Belcotax-on-Web (Steuerjahr 2026): 2. Februar 2026
- Fristen für die Einreichung der Karten
Vorauszahlungen
- Siehe die Fristen für die Vorauszahlungen für:
Einreichungsfristen und Fristverlängerung
Möchten Sie die Einreichungsfrist für Erklärungen zur StnP mit spezifischen Einkünften in Anspruch nehmen?
Reichen Sie die Erklärung online ein?
Dann müssen Sie keine Fristverlängerung anfragen.
Unabhängig davon, welches Datum in MyMinfin angezeigt wird, haben Sie bis zum Ablauf der Frist für die Erklärung mit spezifischen Einkünften Zeit, um diese online einzureichen. Beim letzten Schritt vor der Versendung:
- Kreuzen Sie das entsprechende Feld an und
- fügen Sie ggf. Anlagen hinzu (um bestimmte Einkünfte und Ausgaben zu belegen).
Sie müssen nichts weiter tun. Die Frist wird automatisch gewährt, wenn der Steuerpflichtige die Bedingungen erfüllt.
Reichen Sie die Erklärung auf Papier ein?
Dann können Sie die Frist für die Einreichung einer Erklärung mit spezifischen Einkünften nicht in Anspruch nehmen.
Hat Ihr Kunde einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten und hat er spezifische Einkünfte?
Sie können die Frist für die Erklärung mit spezifischen Einkünften nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Erklärung online einreichen. Verwenden Sie in diesem Fall das Formular für die Beantragung einer Fristverlängerung.
Möchten Sie eine Fristverlängerung aufgrund höherer Gewalt oder schwerwiegender Gründe?
Können Sie bei höherer Gewalt oder aus schwerwiegenden Gründen (dringende Operation, Tod, Brand usw.) Ihre Erklärungen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist einreichen?
Sie können eine Fristverlängerung über dieses Formular beantragen. Wir bearbeiten nur Anträge, die über dieses Formular gestellt werden.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Ablauf der normalen Frist ein. Wir können keine Fristverlängerung nach Ablauf der normalen Frist gewähren.
- Erläutern Sie klar und deutlich die Gründe für Ihren Antrag. Wir lehnen Anträge ab, die nicht ausreichend begründet sind.
- Stellen Sie keine weiteren Anträge über das Formular (Anträge auf Fristen für die Beantwortung von Auskunftsersuchen oder Berichtigungsanzeigen einbegriffen). Diese werden nicht bearbeitet.
Sie können (je) einen Antrag für einen Steuerpflichtigen oder Anträge für mehrere Steuerpflichtige gleichzeitig einreichen. In letzterem Fall werden wir Sie in einem zweiten Schritt bitten, eine Datei mit den Akten, für die Sie eine Fristverlängerung wünschen, und der von Ihnen vorgeschlagenen Frist auszufüllen. Sie müssen dieses Dokument dann innerhalb von 5 Werktagen als Antwort auf unsere E-Mail zurücksenden. Wenn wir innerhalb von 5 Werktagen keine Antwort erhalten, betrachten wir Ihren Antrag als unvollständig und verwerfen ihn.
Wir bemühen uns, Ihren Antrag innerhalb von 3 Werktagen zu bearbeiten. Aufgrund der großen Zahl von Anträgen kurz vor wichtigen Fristen bitten wir Sie, Ihre Verlängerung rechtzeitig zu beantragen. Gegebenenfalls werden wir Sie um zusätzliche Informationen oder Dokumente bitten. Anschließend erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail. Wenn wir eine Fristverlängerung gewähren, passen wir die Frist in unseren Datenbanken an.
Es ist nicht möglich, einen Antrag zu ändern, nachdem er eingereicht wurde. Wenn Sie beispielsweise eine Fristverlängerung für einen anderen Steuerpflichtigen beantragen oder eine gewährte Frist verlängern möchten, müssen Sie zu diesem Zweck einen neuen Antrag stellen.