Der FÖD Finanzen verfügt über zahlreiche vermögensrechtliche Informationen. Ein Teil dieser Informationen ist in MyMinfin zu finden oder kann zum Beispiel anhand eines Katasterauszugs angefordert werden. Für einige professionelle Partner sind Informationen auch über ihre eigene Plattform verfügbar, wie dem „KadasterFinder“ für Immobilienmakler oder „E-Notariat“ für Notare.
Unser Archiv enthält auch Dokumente aus dem Katasterarchiv mit vermögensrechtlichen Informationen, die nicht über andere Kanäle verfügbar sind:
- Ursprüngliches Verzeichnis / Ursprungsparzelle (Dokument 208)
- Katastermutterrolle (Dokument 212)
- Zusammenfassung der Urkunden (mit Anmerkungen versehene Dokumente 219 und 60/219)
- Stand der Veränderungen (Dokument 223)
Sie können diese Archivdokumente über ein Formular anfordern. Unsere Mitarbeiter scannen die Archivdokumente ein und Sie erhalten sie anschließend über MyMinfin.
Grundsätzlich sind die Dokumente aus dem Katasterarchiv nur für die Eigentümer der Parzellen zugänglich. Wenn Sie die Dokumente als Dritter anfordern, müssen Sie nachweisen, dass Sie im Auftrag des Eigentümers arbeiten, eine Vollmacht des Eigentümers haben oder aufgrund der Gesetzgebung Anspruch auf diese Informationen haben (z. B. für Nachforschungen als Historiker). Archivdokumente, die mehr als 100 Jahre alt sind, können frei angefordert werden.
Ein Teil unseres Archivs wurde an das Staatsarchiv übergeben. Wenn dies für die von Ihnen angeforderten Archivdokumente der Fall ist, werden wir Sie an diese Behörde verweisen.
Wie beantrage ich ein Dokument aus dem Katasterarchiv?
- Füllen Sie das Formular „Ersuchen um Auskünfte und/oder Abschriften von Dokumenten aus dem Archiv der Vermögensdokumentation“ aus:
- Verwenden Sie die Version für Privatpersonen (PDF, 671.96 KB), wenn Sie ein Ersuchen für Ihre eigenen Güter oder die einer anderen natürlichen Person stellen (z. B. ein Ersuchen im Namen eines Familienmitglieds).
- Verwenden Sie die Version für Gewerbetreibende (PDF, 685.67 KB), wenn Sie das Ersuchen im Namen einer juristischen Person oder im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit stellen.
- Fügen Sie ggf. die erforderlichen Belege bei (z. B. eine Vollmacht oder einen Nachweis der Vertretungsbefugnis). Wenn Sie eine Vollmacht beifügen müssen, können Sie das Dokument „Vollmacht für das Ersuchen um Dokumente aus dem Katasterarchiv“ (DOCX, 236.73 KB) verwenden.
- Senden Sie alles an datadelivery@minfin.fed.be.
Erfahren Sie mehr über die Archivdokumente, die Sie anfordern können.
- Füllen Sie das Formular „Ersuchen um Auskünfte und/oder Abschriften von Dokumenten aus dem Archiv der Vermögensdokumentation“ aus:
Welche Archivdokumente kann ich anfordern?
Sie verwenden das Formular „Ersuchen um Auskünfte und/oder Abschriften von Dokumenten aus dem Archiv der Vermögensdokumentation“ für folgende Archivdokumente:
- Ursprüngliches Verzeichnis / Ursprungsparzelle (Dokument 208)
Dies ist die allererste Liste der Parzellen mit ihren Eigentümern und Parzellendaten, die bei der Einrichtung des Katasters in den 1830er-Jahren erstellt wurde. - Katastermutterrolle (Dokument 212)
Dies ist die Darstellung der Parzellen mit ihren Eigentümern und Parzellendaten für eine einzelne Katastergemarkung, die für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte steuerliche Lage gültig ist. Im Kontext des Archivs handelt es sich natürlich nicht um die aktuelle steuerliche Lage (den Stand am 1. Januar des laufenden Jahres) oder den neuesten Stand in der Dokumentation. - Zusammenfassung der Urkunden (mit Anmerkungen versehene Dokumente 219 und 60/219)
Dies ist die Zusammenfassung einer Urkunde oder einer Eigentumsübertragung, einschließlich des Datums, des Verfassers, der Parteien, der betroffenen unbeweglichen Güter und des Preises. - Stand der Veränderungen (Dokument 223)
Dies ist die textliche Darstellung von Änderungen oder Veränderungen von Parzellen, ihren Daten und ihren Eigentümern, jeweils mit dem alten Stand (vor der Änderung) auf der linken und dem neuen Stand (nach der Änderung) auf der rechten Seite. Der Stand der Veränderungen ist nicht zu verwechseln mit dem Handriss der Veränderungen, der eine grafische Darstellung (ein Plan) ist. Weitere Informationen darüber, wie Sie einen Handriss der Veränderungen anfordern können, finden Sie unten unter „Katasterauszüge“.
Für Katasterauszüge, Abgrenzungspläne und Katastererklärungen 43B gilt ein anderes Verfahren. Sie können sie wie folgt anfordern.
Katasterauszüge
Sie beantragen einen Katasterauszug über MyMinfin oder über das Formular „Antrag auf Auszüge der Katasterdokumentation“. Alle Infos dazu finden Sie unter der Rubrik „Katasterauszug“.
Mit einem Katasterauszug beantragen Sie folgende Daten:
- Auszug aus den Eigentümerangaben (nur der aktuelle Stand)
- Auszug aus den Parzellenangaben (nur der aktuelle Stand)
- Schätzungskarte
- Handriss der Veränderungen
- Entwicklung der zweidimensionalen Katasterparzelle oder der Vermögensparzelle aufgrund der Handrisse der Veränderungen
- Liste der Angaben zu einer Flurbereinigung
Achtung: Landmesser-Gutachter können die Handrisse der Veränderungen direkt in MyMinfin einsehen. Ist der Handriss der Veränderungen nicht digital verfügbar? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Dienst Streitsachen und Auskünfte der Verwaltung Aufmaße und Bewertungen.
Abgrenzungspläne
Die Abgrenzungspläne sind für Landmesser-Gutachter und Notare verfügbar.
Sie sind Landmesser-Gutachter
Sie finden die Abgrenzungspläne in MyMinfin.
Sie sind Notar
Sie finden die Abgrenzungspläne über E-Notariat.
Ist der Abgrenzungsplan nicht digital verfügbar? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Dienst Streitsachen und Auskünfte der Verwaltung Aufmaße und Bewertungen.
Katastererklärungen 43B
Wenden Sie sich bitte an den Dienst Streitsachen und Auskünfte der Verwaltung Aufmaße und Bewertungen, um eine eingereichte Katastererklärung 43B zu beantragen.
Achtung: Sie können eine Katastererklärung 43B nur als aktueller Eigentümer oder sein Bevollmächtigter beantragen.
- Ursprüngliches Verzeichnis / Ursprungsparzelle (Dokument 208)
Was kostet ein Antrag?
Die Beantragung und Ausstellung der Archivdokumente ist unentgeltlich.
Achtung: Für Archivdokumente, die unter Katasterauszüge fallen, gilt ein anderes Verfahren. Diese Anträge sind in bestimmten Fällen kostenpflichtig. Alle Infos dazu finden Sie unter der Rubrik „Katasterauszug“.
Wann erhalte ich die Archivdokumente?
Die Ausstellung kann je nach Umfang des Antrags 6 bis 7 Wochen dauern.
Diese Frist ist notwendig für unsere Dienste, um:
- den Antrag in Bezug auf rechtliche Aspekte und in Bezug auf den Schutz des Privatlebens zu analysieren,
- Suchen durchzuführen und die Dokumente zu scannen,
- alle eventuell nicht sachdienlichen Daten auszublenden.
Bei sehr umfangreichen Anträgen kann eine längere Frist erforderlich sein.
Wie erhalte ich die Archivdokumente?
Sie erhalten die Archivdokumente digital über MyMinfin. Sie finden sie in der Registerkarte „Meine Dokumente“ unter der Kategorie „Vermögensrechtliche Informationen“.
Achtung: Wenn der Antrag im Namen einer juristischen Person gestellt wird, muss der Aktenverwalter Ihrer Organisation die Rolle „FÖD Fin Bezeichnung Eigenes Unternehmen“ (mit der Einstellung „Vermögensrechtliche Informationen“) haben, um auf die Dokumente in MyMinfin zugreifen zu können.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Sie können Ihre Frage über datadelivery@minfin.fed.be stellen.