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Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes (276Conv) - Sammelanträge

10.04.2024 - Einreichung über MyMinfin und Fristen für 2024

Sie müssen Ihre Sammelanträge auf Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes künftig über MyMinfin einreichen.

Sehen Sie sich das neue Sendeverfahren für Ihre Sammelanträge im Jahr 2024 an. Die XML- und XSD-Dateien werden ebenfalls für 2024 aktualisiert.

2024 werden wir alle Anträge bearbeiten, die spätestens an den folgenden Daten eingereicht wurden:

  • 24. Mai 2024
  • 23. August 2024
  • 4. November 2024


1. Versenden von Sammelanträgen

Außer in Ausnahmefällen müssen Sie Ihre Sammelanträge auf Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes über MyMinfin einreichen:

  • nach dem vorgesehenen Zeitplan
  • über XML-Dateien

Zur Erinnerung:  Sie dürfen Ihre Sammelanträge auf Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes nicht mehr wie folgt senden:

  • weder per Post (an die Adresse des zuständigen Zentrums oder an jede andere Adresse des FÖD Finanzen)
  • noch per E-Mail (auch nicht an die E-Mail-Adresse goge.certificates@minfin.fed.be der Verwaltung GU).

Ausnahme: In Ausnahmefällen akzeptieren wir noch Sammelanträge für natürliche Personen oder natürliche Personen Unternehmen, die eine Wohnsitzbescheinigung mit Angabe der Wohndauer (insbesondere bei Einkünften aus einem früheren Zeitraum) und/oder der Höhe der Einkünfte benötigen. Sie können solche Sammelanträge ausnahmsweise weiterhin per Post direkt an die zuständigen Zentren schicken. Sie müssen die auf unserer Website verfügbaren Formulare ausfüllen und eine Vollmacht für jeden Kunden beifügen.

2. Bearbeitung der Sammelanträge

  • Wenn Ihre XML-Datei keine Unstimmigkeiten aufweist, wird sie automatisch bearbeitet.
  • Im Falle einer Unstimmigkeit in einem bestimmten Antrag werden wir diesen manuell bearbeiten.
  • Wenn Ihre XML-Datei nicht dem XSD-Schema entspricht, werden wir sie nicht bearbeiten.

3. Einsichtnahme und Herunterladen der Entscheidungen zu den Sammelanträgen (Bescheinigungen oder Ablehnungen)

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, ist die Entscheidung (Bescheinigung oder Ablehnung) in der MyMinfin-Akte Ihres Kunden innerhalb der folgenden Fristen verfügbar:

Anträge, die eingereicht wurden bis einschließlich... Bei automatischer Bearbeitung: spätestens am… Bei manueller Bearbeitung: spätestens am…
24.05.2024 17.06.2024 13.09.2024
23.08.2024 13.09.2024 18.10.2024
04.11.2024 18.11.2024 16.12.2024

Um diese Entscheidung einsehen zu können, müssen Sie über eine aktive Vollmacht Steuerlicher Wohnsitz verfügen, um auf die MyMinfin-Akte Ihres Kunden zugreifen zu können.

Für Ihre bestehenden Kunden aktivieren Sie die Vollmachten bitte vor dem 31. Dezember 2024.

In Zukunft können Sie sich für eine API-Lösung entscheiden, um die digitalen Entscheidungen zu Ihren Kunden automatisch zu erhalten. Wir werden weitere Einzelheiten dazu bekannt geben, sobald die API-Lösung verfügbar ist.

4. Ausführliches Verfahren zur Einreichung Ihrer Sammelanträge im Jahr 2024

  • Füllen Sie eine XML-Datei aus, die alle Anträge der Kunden pro Zielgruppe und pro Einreichungszeitraum enthält: eine Datei für natürliche Personen (einschließlich natürliche Personen Unternehmen) und eine weitere für juristische Personen.

    Um die XML-Datei zu validieren, müssen Sie das XSD-Schema verwenden.
    Im Gegensatz zur XML-Datei für juristische Personen darf die XML-Datei für natürliche Personen nur Anträge auf Bescheinigungen ohne Angabe einer bestimmten Wohndauer und ohne Einzelheiten zu den Einkünften enthalten.
    Geben Sie in der XML-Datei außerdem Ihre Postanschrift in Belgien und eine Kontakt-E-Mail-Adresse an.

  • Auf MyMinfin :
    • Melden Sie sich im Namen Ihres Unternehmens an.
    • Wählen Sie „Meine Interaktionen > Meine Anträge auf Bescheinigung > Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes in Belgien (276conv)“.
    • Wählen Sie „Ich lade eine XML-Datei hoch“ aus.
      Sie brauchen den Hinweis auf die Beschränkung auf 5.000 Anträge auf Bescheinigungen pro XML-Datei für XML-Dateien, die 2024 gesendet werden, nicht zu beachten.

      Achtung! Sie können mehrere XML-Dateien senden, aber wir bearbeiten nur die letzte XML-Datei, die für eine Zielgruppe vor dem Ende eines Einreichungszeitraums eingereicht wurde. Achten Sie also darauf, dass Sie in Ihre letzte Datei jedes Mal alle Anträge auf Bescheinigung desselben Zeitraums aufnehmen.

      Entspricht die XML-Datei nicht dem XSD-Schema? Derzeit wird Ihre Datei beim Senden nicht blockiert, aber sie wird als ungültig betrachtet. In diesem Fall werden wir Sie über die in der XML-Datei angegebene E-Mail-Adresse kontaktieren.
       
  • Sie können den SharePoint weiterhin verwenden, um: 
    • eine verschlüsselte ZIP-Datei zu hinterlegen, die Folgendes enthalten soll:
      • eine ZIP-Datei (Dateiname: proxy_np.zip) mit den Vollmachten aller Kunden, die natürliche Personen sind (einschließlich natürliche Personen Unternehmen), 
      • eine ZIP-Datei (Dateiname: proxy_corp.zip) mit den Vollmachten aller Kunden, die juristische Personen sind.

        Für die Vollmachten:
        • Mmüssen Sie pro Vollmacht ein separates PDF-Dokument mit dem Titel „NationaleNummer.pdf“ (z. B. 11225577799.pdf) oder „ZDU-Nummer.pdf“ (z. B. 0123456789.pdf) erstellen.
        • Die verschlüsselte ZIP-Datei muss mit einem Passwort geschützt sein.
        • Geben Sie Ihr Passwort auf onetimesecret ein, um einen einmaligen Link zu generieren, mit dem das Passwort auf sichere Weise an den FÖD Finanzen übermittelt werden kann.
        • Übermitteln Sie diesen Link dann an ge-go@minfin.fed.be.
    • die zusammenfassende Datei mit dem Status jedes Antrags herunterzuladen.
    • die Entscheidungen (Bescheinigungen oder Ablehnungen) herunterzuladen.
       
  • Zugriff auf SharePoint:
    • Bestimmen Sie maximal vier Personalmitglieder (pro Einrichtung) als „SPOC Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes“, die dafür zuständig sind, die XML-Dateien auf diesem sicheren SharePoint-Speicherplatz zu hinterlegen.
    • Um ihnen Zugang zur Online-Akte zu gewähren, übermitteln Sie dem FÖD Finanzen über die E-Mail-Adresse ge-go@minfin.fed.be ihre Namen und E-Mail-Adressen.
      Diese E-Mail-Adresse darf nicht für spezifische Fragen zu Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes verwendet werden. Für diese Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Verwaltungsdienste.

5. Übergangsmaßnahmen für 2024

  • 2024 können Sie den SharePoint weiterhin verwenden, um:
    • die Vollmachten der Kunden zu hinterlegen, für die noch keine Vollmacht aktiviert wurde und
    • um die Entscheidungen (Bescheinigungen oder Ablehnungen) und die zusammenfassende Datei mit dem Status jedes Antrags (bearbeitet/nicht bearbeitet/unvollständig) herunterzuladen.
      Mit der Aktivierung der Vollmachten werden Finanzinstitute mit kleineren Antragsvolumen jedoch in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 damit beginnen müssen, die Entscheidungen aus der MyMinfin-Akte des Kunden herunterzuladen.
  • Im Jahr 2023 konnten Finanzinstitute eine ehrenwörtliche Erklärung versenden, in der sie garantierten, im Besitz der Vollmachten jedes Kunden zu sein. Diese Maßnahme wurde bis einschließlich 31. Dezember 2024 verlängert. Der FÖD Finanzen behält sich jedoch das Recht vor, spontan und stichprobenweise Vollmachten anzufordern. Das Finanzinstitut muss diese umgehend vorlegen.

6. Sammelanträge von im Ausland registrierten Finanzinstituten

Finanzinstitute, die nur im Ausland registriert sind und die von in Belgien ansässigen Personen beauftragt werden, können zurzeit weder die Vollmacht Steuerlicher Wohnsitz aktivieren noch auf MyMinfin zugreifen.

Die Bearbeitung ihrer Sammelanträge wird daher nicht mehr gewährleistet. Ihre belgischen Kunden müssen künftig ihre Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes selbst beantragen und übermitteln.

7. Dateien und Dokumentation

Beispieldateien, die bei diesem Sendeverfahren verwendet werden sollen:

8. Informationen für Steuerpflichtige