Am Nationalfeiertag geschlossen
Unser Contact Center und unsere Dienste sind am Montag, dem 20. Juli 2026, und am Dienstag, dem 21. Juli 2026, geschlossen.
Ausnahme: Einige Zollbehörden gewährleisten einen Bereitschaftsdienst.
Ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026, um 9 Uhr, werden all unsere Dienste wieder per Telefon erreichbar oder nach Vereinbarung zugänglich sein.
Sie können jederzeit auf Ihre persönliche Akte zugreifen und Ihre Verwaltungsangelegenheiten über unseren Online-Schalter/MyMinfin erledigen.

Anerkannte Drucker

Bestimmte Dokumente können Sie nur bei Druckern erhalten, die vom FÖD Finanzen anerkannt sind.

Es handelt sich um folgende Dokumente:

  • Quittungsblöcke, deren Verwendung durch Artikel 320 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 den Personen, die einen freien Beruf, ein Amt oder einen Posten wahrnehmen, auferlegt wird.
  • Notas oder Quittungen, die Hoteliers, Restaurantbetreiber und Fahrzeugwaschanlagen gemäß Artikel 22 des Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember 1992 über Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der Zahlung der Mehrwertsteuer ausstellen müssen.
  • CMR-Frachtbriefe und Umzugsfrachtbriefe, die Beförderungsunternehmen gemäß Artikel 31 bis 34 des Ministeriellen Erlasses vom 23. Mai 2014 zur Durchführung des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2014 über den Güterkraftverkehr ausstellen müssen.

Als Drucker können Sie eine Zulassung zum Drucken dieser Dokumente beantragen. Um Dokumentation zu den Bedingungen und zum Zulassungsverfahren zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die:

Generalverwaltung Steuerwesen
Zentrale Dienste
Operative Expertise und Unterstützung
Veranlagungsverfahren und Verpflichtungen – Expertise
North Galaxy – Tour A
Boulevard du Roi Albert II 33, boîte 25
1030 Brüssel

Senden Sie eine E-Mail für weitere Informationen.

Liste der anerkannten Drucker pro Dokumenttyp: