Widerspruch über MyMinfin

Als Bevollmächtigter können Sie über MyMinfin einen Widerspruch im Namen Ihrer Kunden einreichen. Sie können auch den Bearbeitungsstand des Widerspruchs verfolgen und die von Ihnen bereits eingereichten Widersprüche einsehen.

Reichen Sie Ihren Widerspruch online ein

Für welche Angelegenheiten?

Sie können für folgende Angelegenheiten online einen Widerspruch einreichen:

  • Einkommensteuern + damit verbundene Geldbußen
    • Steuer der natürlichen Personen (StnP)
    • Steuer der Gebietsfremden/Natürliche Personen (StGF/NP)
    • Gesellschaftssteuer (GSt.)
    • Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften (StGF/G)
  • MwSt. + MwSt.-Geldbußen
     

Mit welcher Vollmacht und Rolle?

Die erforderliche Vollmacht und die erforderliche Rolle hängen von dem Bereich ab, in dem Sie Widerspruch einlegen möchten.

Um beispielsweise auf die MyMinfin-Akte Ihres Kunden zugreifen und Widerspruch im Bereich der Gesellschaftssteuer einlegen zu können, benötigen Sie:

Sehen Sie sich die vollständige Liste der möglichen Vollmachten und Rollen nach Bereich an.

Wie können Sie einen Online-Widerspruch einreichen?

Melden Sie sich im Namen Ihres Kunden in MyMinfin an.

In „Meine Erklärung“ unter „Einen Widerspruch einreichen und einsehen“ können Sie:

  • einen neuen Widerspruch einreichen,
  • bereits eingereichte Widersprüche einsehen.
     

Sehen Sie folgende Erklärvideos an