Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Widerspruch über MyMinfin

Als Bevollmächtigter können Sie über MyMinfin einen Widerspruch im Namen Ihrer Kunden einreichen. Sie können auch den Bearbeitungsstand des Widerspruchs verfolgen und die von Ihnen bereits eingereichten Widersprüche einsehen.

Reichen Sie Ihren Widerspruch online ein

Für welche Angelegenheiten?

Sie können für folgende Angelegenheiten online einen Widerspruch einreichen:

  • Einkommensteuern + damit verbundene Geldbußen
    • Steuer der natürlichen Personen (StnP)
    • Steuer der Gebietsfremden/Natürliche Personen (StGF/NP)
    • Gesellschaftssteuer (GSt.)
    • Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften (StGF/G)
  • MwSt. + MwSt.-Geldbußen
     

Mit welcher Vollmacht und Rolle?

Um auf die MyMinfin-Akte Ihres Kunden zugreifen zu können, benötigen Sie:

  • eine aktive Vollmacht „Streitsachen“,
  • und die Rolle „Vollmachtnutzer MyMinfinLitigations“.

Weitere Informationen zu der Vollmacht Streitsachen für Ihre Kunden „Privatpersonen“

Weitere Informationen zu der Vollmacht Streitsachen für Ihre Kunden „Unternehmen“
 

Wie können Sie einen Online-Widerspruch einreichen?

Melden Sie sich im Namen Ihres Kunden in MyMinfin an.

In „Meine Erklärung“ unter „Einen Widerspruch einreichen und einsehen“ können Sie:

  • einen neuen Widerspruch einreichen,
  • bereits eingereichte Widersprüche einsehen.
     

Sehen Sie folgende Erklärvideos an