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Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes (Selbstständige)

Wenn Sie ausländische Einkünfte haben, benötigen Sie möglicherweise eine „Bescheinigung ‚des steuerlichen Wohnsitzes“. Diese Bescheinigung, die für die ausländische Verwaltung bestimmt ist, belegt, dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz tatsächlich in Belgien haben.

Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes

  • In welchen Fällen benötige ich eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes in Belgien?

    Sie benötigen diese Bescheinigung in folgenden Situationen:

    • Ihr steuerlicher Wohnsitz ist in Belgien und
    • Sie haben ausländische Einkünfte in einem Land, mit dem Belgien ein geltendes „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ hat, und
    • Sie können die in diesem Abkommen vorgesehenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn Sie der Verwaltung des betreffenden Landes eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes vorlegen.
  • Wie kann ich eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes beantragen?

    Online: einfach und schnell

    Rufen Sie das Formular in MyMinfin auf

    Wie vorgehen?

    1. Klicken Sie auf die obige Schaltfläche.
    2. Identifizieren Sie sich (beispielsweise über die Anwendung itsme® oder mit Ihrem Personalausweis und einem Kartenleser).
    3. Wählen Sie bei dem Verfahren, mit dem Sie sich anmelden möchten „im Namen eines Unternehmens“ aus.
    4. Sie kommen direkt auf die Seite „Meine Interaktionen“.
    5. Wählen Sie „Meine Anträge auf Bescheinigung“.
    6. Wählen Sie in der Drop-down-Liste „Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes in Belgien“ aus.

    Noch am Tag der Beantragung (wenn Sie die Bedingungen erfüllen) wird Ihre Bescheinigung in der Rubrik „Meine Dokumente“ in MyMinfin verfügbar sein. Wenn Sie in Ihrer eBox die Benachrichtigungen aktiviert haben, werden Sie darüber informiert.
     

    Per Post: Berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit

    1. Füllen Sie  das Formular (PDF, 137.44 KB) aus.
    2. Legen Sie eine Kopie Ihrer Vollmacht bei, wenn Sie ein Bevollmächtigter sind.
    3. Drucken Sie es aus und senden Sie es an Ihr zuständiges Amt (wählen Sie „Internationale Verträge – Wohnsitzbescheinigung“)

    Sie erhalten dann Ihre Bescheinigung per Post (wenn Sie die Bedingungen erfüllen), und zwar einen Monat nach Einreichen Ihres Antrags.
     

    Über einen Buchprüfer

    Ihr Buchprüfer kann Ihren Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes online einreichen (mit einer aktiven Vollmacht Biztax oder Steuerlicher Wohnsitz).

    In den meisten Fällen erstellt Ihr Buchprüfer die Vollmacht in Ihrer gesicherten Anwendung Vollmachten.

    Anschließend müssen Sie diese Vollmacht aktivieren:

    Über Ihre Bank (oder ein anderes Finanzinstitut)

    Ihre Bank kann Ihren Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen (mit einer aktiven Vollmacht Steuerlicher Wohnsitz). 

    In den meisten Fällen erstellt Ihre Bank die Vollmacht in Ihrer gesicherten Anwendung Vollmachten.

    Anschließend müssen Sie diese Vollmacht aktivieren:

  • Kann ich eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes für einen bestimmten Zeitraum beantragen?

    Die belgische Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes wird immer mit einem Ausstellungsdatum ausgestellt.

    Wenn kein Steuerzeitraum angegeben ist, wird die Bescheinigung immer für das Einkommensjahr ausgestellt, das dem Jahr des Ausstellungsdatums der Bescheinigung entspricht.

    Wenn Sie eine Bescheinigung mit Angabe eines bestimmten Zeitraums (insbesondere für Einkünfte eines früheren Zeitraums) und/oder der Beträge der Einkünfte benötigen, verwenden Sie eines dieser Formulare, die Sie per Post einsenden (Sie können den Antrag nicht online stellen):

    Füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es aus und senden Sie es an Ihr zuständiges Amt (wählen Sie „Internationale Verträge – Wohnsitzbescheinigung“). 

    Sie erhalten dann Ihre Bescheinigung per Post ‚(wenn Sie die Bedingungen erfüllen), und zwar ein bis drei Monate nach Einreichen Ihres Antrags.

  • Wie beantrage ich eine Legalisation oder Randbemerkung für eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes?

    Die Legalisation oder Randbemerkung ermöglicht es, die Herkunft des Dokuments zu bestätigen. Je nachdem, um welches Land es sich handelt, benötigen Sie gegebenenfalls eine Legalisation oder Randbemerkung. 

    Ein Dokument legalisieren oder mit einer Randbemerkung versehen zu lassen, ist kostenpflichtig. Mehr Informationen auf der Webseite des FÖD Auswärtige Angelegenheiten.

    Sobald Sie Ihre Bescheinigung erhalten haben, können Sie den Antrag stellen

    • entweder online (über MyMinfin), wenn Sie die Bescheinigung digital erhalten haben und diese in MyMinfin > „Meine Dokumente“ verfügbar ist,
    • oder per Post.

    In beiden Fällen wird der FÖD Finanzen Ihren Antrag an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten weiterleiten.

    Wie stelle ich den Antrag online über MyMinfin?

    1. Füllen Sie  das Formular (PDF, 108.98 KB) aus und speichern Sie es auf Ihrem Computer.
      Ihre E-Mail-Adresse ist erforderlich, um Ihren Antrag an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten weiterleiten zu können.
    2. Gehen Sie auf MyMinfin
    3. Füllen Sie die Felder aus, um das Formular über MyMinfin zurückzusenden.
      • Wählen Sie „Ich verwende den dreistelligen Code, der auf dem Schreiben, den ich erhalten habe, angegeben ist“ und geben Sie den Code des Dienstes an, der sich oben auf der Bescheinigung befindet.
      • Klicken Sie auf „Weiter“.
      • Laden Sie das ausgefüllte Formular in das Feld „Dokument hinzufügen“ hoch.
      • Im Feld „Referenz FÖD Finanzen des Schreibens“ geben Sie Folgendes an: „276Conv – Legalisation/Randbemerkung“.

    Sie erhalten per E-Mail eine Zahlungsaufforderung des FÖD Auswärtige Angelegenheiten. Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird der FÖD Auswärtige Angelegenheiten Ihren Antrag bearbeiten und Sie erhalten eine E-Mail mit dem Link zu dem legalisierten oder mit Randbemerkungen versehenen Dokument. 

    Wie stelle ich den Antrag per Post?

    1. Füllen Sie  das Formular (PDF, 108.98 KB) aus, drucken und unterschreiben Sie es.
    2. Senden Sie das ausgefüllte Formular.
      • Legen Sie ein Kopie der Bescheinigung bei.
      • Senden Sie alles an Ihr zuständiges Amt (wählen Sie „Internationale Verträge – Wohnsitzbescheinigung“). 

    Sie erhalten per E-Mail eine Zahlungsaufforderung des FÖD Auswärtige Angelegenheiten. Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird der FÖD Auswärtige Angelegenheiten Ihren Antrag bearbeiten und Sie erhalten eine E-Mail mit dem Link zu dem legalisierten oder mit Randbemerkungen versehenen Dokument.

  • Wie kann ich die Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes an die Verwaltung des betreffenden Landes übermitteln?

    Wenn Sie eine Bescheinigung im PDF-Format erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sie unverändert an die ausländische Verwaltung weiterzuleiten. Diese kann dann leichter die Echtheit des Dokuments überprüfen.

    Falls erforderlich, ist es jedoch möglich, eine ausgedruckte Kopie zu senden.

  • Kann ich die Beglaubigung einer Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes eines anderen Landes beantragen?

    Seit dem 1. Januar 2023 beglaubigt der FÖD Finanzen keine Bescheinigungen eines anderen Landes mehr. Infolge der Digitalisierung und der Automatisierung der Bearbeitung wird der FÖD Finanzen nur noch seine eigenen Bescheinigungen (E-276conv-10 und E-276conv-20) ausstellen.

  • Ich habe eine Nachricht erhalten, in der von einer „Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes“ die Rede ist. Ich habe diese Bescheinigung jedoch nicht angefordert. Wie kommt das?

    Bestimmte Banken (und andere Finanzinstitute) beantragen beim FÖD Finanzen eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes ihrer Kunden. Sie tun dies für Kunden, die über die Bank Einkünfte von einem Konto im Ausland oder aus einer ausländischen Investition erhalten.

    Die Bank stellt den Antrag, aber als Kunde erhalten Sie die Bescheinigung auch in der Rubrik „Meine Dokumente“ in MyMinfin. Wenn Sie in Ihrer eBox die Benachrichtigungen aktiviert haben, erhalten Sie für jede angeforderte Bescheinigung eine Benachrichtigung. 

    Nach Erhalt dieser Benachrichtigung brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, wenn Sie weitere Informationen wünschen.