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Telemarc

Die Anwendung Telemarc ist jetzt auch für die Bescheinigungen « Steuerverbindlichkeiten im Rahmen öffentlicher Aufträge » verfügbar.

Bescheinigung im Rahmen öffentlicher Aufträge - Telemarc

  • Was ist Telemarc?

    Seit 2005 können die öffentlichen Auftraggeber über die Anwendung Telemarc von Digiflow die föderalen Datenbanken online abfragen, um Informationen über Unternehmen zu erhalten, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben.

    Weitere Informationen über die Telemarc-Anwendung finden Sie auf der Internetseite der Abteilung für Verwaltungsvereinfachung (ASA).

  • Wann muss der Auftraggeber über Telemarc die elektronische Bescheinigung « Steuerverbindlichkeiten im Rahmen öffentlicher Aufträge » anfordern?

    Ab dem 03.03.2014 wird den öffentlichen Auftraggebern eine neue Version von Telemarc zur Verfügung gestellt. Telemarc wird somit in der Lage sein, die Bescheingung „Steuerverbindlichkeiten im Rahmen öffentlicher Aufträge“ auf der Grundlage der Datenbanken des FÖD Finanzen auszustellen.

    Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, für den ab dem 03.03.2014 eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder im Bulletin der Ausschreibungen erfolgt, oder für den bei fehlender Verpflichtung zur vorherigen Veröffentlichung ab dem 03.03.2014 die Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots ergeht, brauchen diese Bescheinigungen nicht mehr beim Einnahmeamt für direkte Steuern oder Mehrwertsteuer anzufordern. Dank Telemarc kann der Auftraggeber, der Zugang zu Telemarc hat, selbst die Bescheinigung „Steuerverbindlichkeiten im Rahmen öffentlicher Aufträge“ erhalten.

    Bei öffentlichen Aufträgen, bei denen die Veröffentlichung oder Ausschreibung vor dem 03.03.2014 erfolgt, bleibt Ihr Einnahmeamt Direkte Steuern und Mehrwertsteuer für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig.

  • Wie erfahre ich, ob ein Auftraggeber Zugang zu Telemarc hat?

    Ob der betreffende öffentliche Dienst Zugang zu Telemarc hat, können Sie den Dokumenten zum öffentlichen Auftragswesen entnehmen.

  • Wann muss das Unternehmen die Papierbescheinigung « Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen » beim FÖD Finanzen beantragen?

    Ausschreibende Unternehmen müssen nur dann selbst die Bescheinigung "Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen" beim FÖD Finanzen beantragen, wenn ein öffentlicher Auftraggeber noch keinen Zugang zu Telemarc hat.

  • Wie kann ich eine Bescheinigung für öffentliche Aufträge beantragen?

    Benötigt der öffentliche Auftraggeber die Bescheinigung „Steuerschulden im Rahmen öffentlicher Aufträge“?

    Erstellen Sie Ihre Bescheinigung online über MyMinfin, es ist einfach und Sie haben es sofort zur Hand.

    Laden Sie Ihr Zertifikat für öffentliche Aufträge herunter

    Wer kann die Bescheinigung auf MyMinfin herunterladen?

    1. Der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens (bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen)
    2. Der Mitarbeiter eines Unternehmens, der über Meine EGov Rollenverwaltung dazu bestimmt wurde, MwSt.-Erklärungen einzureichen.
    3. Der Bevollmächtigte, der von einem Unternehmen über Meine EGov Rollenverwaltung dazu bestimmt wurde, MwSt.-Erklärungen einzureichen.
  • Wie kann ich eine Bescheinigung mit einer legalisierten Originalunterschrift für öffentliche Aufträge im Ausland beantragen?

    Wie kann ich eine Bescheinigung mit einer legalisierten Originalunterschrift für öffentliche Aufträge im Ausland beantragen?

    Sie können die Bescheinigung beantragen, indem Sie eine E-Mail an telemarc@minfin.fed.be senden. Vergessen Sie nicht, in Ihrer E-Mail Folgendes zu erwähnen:

    • dass es sich um eine Bescheinigung für einen ausländischen öffentlichen Auftrag mit legalisierter Originalunterschrift handelt,
    • das Datum der Bekanntmachung oder des Angebotsaufrufes.

    Wir stellen die Bescheinigung über eLegalization aus.

  • Als außereuropäisches Unternehmen habe ich keinen Zugang zu MyMinfin; wie kann ich eine Bescheinigung für öffentliche Aufträge beantragen?

    Der öffentliche Auftraggeber benötigt eine Bescheinigung für öffentliche Aufträge, aber Sie können es nicht selbst herunterladen, weil Sie als außereuropäisches Unternehmen keinen Zugang zu MyMinfin haben?

    Dann können Sie die Bescheinigung beantragen, indem Sie eine E-Mail an telemarc@minfin.fed.be senden. Achten Sie darauf, das Datum der Bekanntmachung oder des Angebotsaufrufes in Ihrer E-Mail zu vermerken.

  • MyMinfin ist nicht zugänglich; wie kann ich eine Bescheinigung für öffentliche Aufträge beantragen?

    MyMinfin ist zur Zeit nicht verfügbar? Versuchen Sie es dann später am Tag erneut. Die meisten technischen Probleme werden noch am selben Tag behoben.

    MyMinfin ist seit mehr als einem Tag nicht mehr verfügbar? Dann können Sie die Bescheinigung für öffentliche Aufträge beantragen, indem Sie eine E-Mail an telemarc@minfin.fed.be senden. Vergessen Sie nicht, in Ihrer E-Mail Folgendes zu erwähnen:

    • dass es sich um einen Antrag aufgrund eines technischen Problems handelt,
    • das Datum der Bekanntmachung oder des Angebotsaufrufes.