Am Nationalfeiertag geschlossen
Unser Contact Center und unsere Dienste sind am Montag, dem 20. Juli 2026, und am Dienstag, dem 21. Juli 2026, geschlossen.
Ausnahme: Einige Zollbehörden gewährleisten einen Bereitschaftsdienst.
Ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026, um 9 Uhr, werden all unsere Dienste wieder per Telefon erreichbar oder nach Vereinbarung zugänglich sein.
Sie können jederzeit auf Ihre persönliche Akte zugreifen und Ihre Verwaltungsangelegenheiten über unseren Online-Schalter/MyMinfin erledigen.

In ein kleines Unternehmen investieren (Tax Shelter Start-ups / Scale-ups)

Sie können eine Steuerermäßigung erhalten, indem Sie investieren:

  • in ein startendes kleines Unternehmen (Tax Shelter Start-up) und/oder
  • in ein kleines Wachstumsunternehmen (Tax Shelter Scale-up)

Die Steuerermäßigung beträgt:

  • 30 % oder 45 % des in ein startendes kleines Unternehmen investierten Betrags (je nach Art des Unternehmens)
  • 25 % des in eine kleines Wachstumsunternehmen investierten Betrags

Sie erhalten jedes Jahr von dem Unternehmen oder der zwischengeschalteten Investitionseinrichtung eine Bescheinigung. Geben Sie in Rahmen X, II. Ihrer Steuererklärung den Betrag an, der Anrecht auf die Ermäßigung gibt.

Um die Steuerermäßigung zu erhalten (und zu behalten), müssen Sie verschiedene Belege zur Verfügung der Verwaltung halten.

Die Höchstbeträge, die startende kleine Unternehmen und kleine Wachstumsunternehmen im Rahmen des Tax Shelter aufnehmen dürfen, werden verdoppelt:

  • Der Höchstbetrag wird für kleine startende Unternehmen von 250.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht.
  • Der Höchstbetrag wird für kleine Wachstumsunternehmen von 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro erhöht.

Diese Änderung ist auf Beträge anwendbar, die für den Erwerb von Aktien oder Anteilen ab dem 1. Januar 2021 verwendet wurden.

Die FAQ werden in Kürze aktualisiert.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die detaillierten FAQ: