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Garantiefonds und staatsgarantien

Garantiefonds

Der Garantiefonds für Finanzdienstleistungen schützt Ihre Geldbestände. Wenn ein Mitgliedinstitut seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, tritt er ein. Er erstattet dann die in der besagten Einrichtung deponierten Geldbestände. Der Garantiefonds trägt in Zusammenarbeit mit dem Abwicklungsfonds zur Stabilität und zur finanziellen Sicherheit in Belgien bei.

Website des Garantiefonds

Staatsgarantien

Die Staatsgarantien bestehen zum einen aus Garantien für die Kreditaufnahme bestimmter öffentlicher Einrichtungen und zum anderen aus staatlichen Garantien, die infolge der Finanzkrise für Kreditinstitute und Finanzholdings gewährt wurden, um die Stabilität des belgischen Finanzsystems zu erhalten.

Die Tätigkeit der Abteilung bestehen in der Gewährung der Garantie, die Erhebung und Einnahme der Garantieprämie, die Ausführung und Zahlung der Garantie, die Rückforderung der Garantie, die Schuldenverwaltung bestimmter Institutionen und die Erstellung der Haushaltspläne.

Garantieregelung COVID-19 für Kreditgeber

Die Möglichkeit zur Einreichung von Kreditanträgen für Beträge von mehr als 50 Mio. Euro bezog sich auf die Garantie I. Der Zeitraum für die Gewährung von Krediten, die durch die Garantie I abgedeckt waren, ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Das Verfahren für Kreditanträge von mehr als 50 Mio. Euro ist daher nicht mehr verfügbar. Bei Fragen können Sie sich über die E-Mail-Adresse guaranteecovid19@minfin.fed.be an uns wenden.

Alle Informationen zum Verfahren zur Beantragung von vorübergehenden Vorschüssen im Rahmen der zweiten Garantieregelung finden Sie auf dieser Website.