Im Rahmen der „Vereinsarbeit“ kann Ihre VoG eine Privatperson beauftragen, während ihrer Freizeit eine bezahlte Arbeit auszuführen. Ihre VoG muss die „Vereinsarbeit“ über den Online-Dienst „Nebentätigkeiten“ des Landesamtes für soziale Sicherheit melden.
Weitere Informationen auf der Website „Nebentätigkeiten“ des Landesamtes für soziale Sicherheit
Privatpersonen, die „Vereinsarbeit“ verrichten, können in den Genuss eines vorteilhafteren Besteuerungssystems kommen.