Welche Spenden?
Unter welchen Bedingungen kann die Spende dem Spender Anrecht auf eine Steuerermäßigung geben?
Die Spende muss folgende Bedingungen erfüllen:
- die Spende muss mindestens 40 Euro pro Kalenderjahr und pro Einrichtung betragen,
- die Spende geht an eine vom Minister der Finanzen oder seinem Beauftragten anerkannte Einrichtung,
- über eine Online-Zahlungsplattform erhaltene Spenden können berücksichtigt werden, wenn die im Rundschreiben (GVStW Nr. 42/2014 vom 16.10.2014) und dem dazugehörigen Nachtrag (2019/C/83 vom 04.09.2019) aufgeführten Bedingungen strikt eingehalten werden,
- die Einrichtung muss eine Steuerbescheinigung („Quittung“) für die erhaltenen Spende ausstellen,
- es muss sich um Geldspenden handeln,
Im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus können außerdem folgende Spenden zu einer Steuerermäßigung berechtigen:- bestimmte Sachspenden, medizinisches Material oder Produkte, die für den Kampf gegen die COVID-19-Pandemie nützlich sind und die zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 an bestimmte Einrichtungen geleistet wurden,
- zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erfolgte Spenden von Computern an Schulen in Belgien.
Rundschreiben 2020/C/104 zu Spenden von spezifischen Gütern an bestimmte Einrichtungen und Sachspenden
- Spenden in Form von Kunstgegenständen berechtigen ebenfalls zu einer Steuerermäßigung, unter der Bedingung, dass:
- die Spenden an staatliche Museen gehen oder an Gemeinschaften, Regionen, Provinzen, Gemeinden und öffentliche Sozialhilfezentren, und dass diese öffentlichen Behörden sie wiederum ihren Museen zuweisen;
- diese Kunstgegenstände vom Minister der Finanzen als bewegliches Kulturerbe des Landes oder als Werk von internationaler Bedeutung eingestuft wurden,
- der Minister der Finanzen den Geldwert dieser Kunstgegenstände bestimmt hat.
Wie wird die Steuerermäßigung für den Spender berechnet?
Die Steuerermäßigung beläuft sich auf 45% des gezahlten Betrags, der auf der Bescheinigung vermerkt ist.
Der Gesamtbetrag der Spenden, für die die Steuerermäßigung gewährt wird, darf auf keinen Fall höher sein als:
- entweder 10 % der Gesamtheit der Nettoeinkünfte
- oder 392.200 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022).