Die jährliche Erbschaftssteuerausgleichsabgabe, die vor allem als Vermögenssteuer bekannt ist, ist eine Steuer, die von bestimmten VoGs, IVoGs und Privatstiftungen (im Folgenden als VoGs bezeichnet) zu zahlen ist.
Die Steuer wird auf alle Vermögenswerte einer VoG geschuldet:
- sowohl bewegliche Güter (z. B. Mobiliar) als auch unbewegliche Güter (z. B. Gebäude),
- sowohl körperliche Güter (z. B. Gebäude) als auch unkörperliche Güter (z. B. Urheberrechte),
- unabhängig davon, ob sie sich in Belgien oder im Ausland befinden.
Sie müssen diese Vermögenswerte zu ihrem Verkaufswert am 1. Januar des Steuerjahres angeben (und somit nicht zu ihrem Nettobuchwert).
Von der Gesamtheit der steuerpflichtigen Vermögenswerte dürfen keine Schulden oder Lasten abgezogen werden, ausgesehen von einigen Ausnahmen, wie im Erbschaftssteuergesetzbuch (Buch II) vorgesehen.
Muss meine VoG die Vermögenssteuer zahlen?
Die meisten VoGs in Belgien müssen die Vermögenssteuer zahlen. Manchmal gibt es jedoch Ausnahmen. Kurz gesagt: Wenn die steuerpflichtigen Vermögenswerte Ihrer VoG nicht mehr als 50.000 Euro betragen, zahlen Sie keine Steuer. Und einige VoGs sind durch das Gesetz von der Steuer befreit.
Keine Steuer bis 50.000 euro an steuerpflichtigen Vermögenswerten
- Wenn die steuerpflichtigen Vermögenswerte Ihrer VoG 50.000 Euro nicht übersteigt, müssen Sie keine Steuern zahlen.
Einige VoGs sind von der Steuer befreit
- Für bestimmte VoGs, zum Beispiel zugelassene Pensionskassen für Selbstständige, gelten spezielle Regeln. Sie müssen keine Steuer zahlen.
- Die vollständige Liste der befreiten VoGs finden Sie im Gesetz.
Wann muss ich die Erklärung einreichen?
Sie müssen die Erklärung jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 31. März (vor 12 Uhr) einreichen.
Fällt der 31. März jedoch auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist zu Ihren Gunsten auf den nächsten Werktag (vor 12 Uhr).
Übersteigt der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Vermögenswerte nicht 50.000 euro?
Wenn die steuerpflichtigen Vermögenswerte Ihrer VoG nicht mehr als 50.000 Euro betragen, müssen Sie keine Steuer zahlen und keine Erklärung einreichen.
Wie kann ich die Erklärung einreichen?
Digitale Erklärung über MyMinfin
Das ist für Sie am bequemsten: Es ist einfacher, sicherer und schneller als eine Erklärung per Post. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie es geht:
- Füllen Sie das
Erklärungsformular (PDF, 115.36 KB) aus und speichern Sie es auf Ihrem Computer als PDF-Datei. Sie können nur ein Dokument hochladen: Fügen Sie also die Anlagen mit der Erklärung in einer einzigen PDF-Datei zusammen.
- Versehen Sie die PDF-Datei mit der elektronischen Unterschrift (eID-Zertifikat) von mindestens einem der gesetzlichen Vertreter der Vereinigung.
- Gehen Sie auf die Website MyMinfin und klicken Sie auf die Schaltfläche „Identifizieren Sie sich“.
- Wählen Sie die Schaltfläche „Meine Interaktionen“.
- Wählen Sie die Rubrik „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“.
- Wählen Sie die Option „Ich habe keinen Dienstcode" und wählen Sie die Dokumenteart „Erklärung Vermögenssteuer (VoG)".
- Geben Sie die Postleitzahl Ihres Gesellschaftssitzes ein.
- Wählen Sie, ob Sie die Erklärung in eigenem Namen oder im Namen einer anderen Person einreichen. Damit legen Sie fest, wo das Dokument später gespeichert und einsehbar sein wird: bei den Dokumenten in Ihrem eigenen MyMinfin-Konto oder in dem der anderen Person.
- Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Weiter“.
- Fügen Sie die Erklärung als PDF-Datei unter „Dokument hinzufügen" hinzu. Lassen Sie das Feld „Referenz FÖD Finanzen des Schreibens“ und das Feld „Zusätliche Informationen“ leer.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Einreichen“, um das Formular zu senden. Ihre jährliche Erklärung Vermögenssteuer wurde bei unseren Ämtern eingereicht.
In der Registerkarte „Meine Dokumente“ finden Sie (oder die Person, für die Sie das Dokument eingereicht haben) die Erklärung und das Versanddatum zurück. Sie können die eingereichte Erklärung auch jederzeit von dieser Liste der Dokumente herunterladen.
Erklärung per Post
Können Sie die Erklärung nicht online einreichen? Dann ist es trotzdem möglich, sie auf dem Postweg einzureichen:
- Schicken Sie die Erklärung an die Korrespondenzadresse, die Sie finden können, indem Sie in unseren Leitfaden der Dienststellen nach der Adresse Ihres eingetragenen Sitzes suchen.
- Achten Sie auch darauf, auf dem Umschlag die Briefkastennummer zu vermerken.
- Füllen Sie das
Warum kann ich mich in MyMinfin nicht im Namen meiner VoG anmelden?
Das MyMinfin-Unternehmensportal steht nur den gesetzlichen Vertretern einer VoG zur Verfügung.
Sie sehen keine Möglichkeit, sich als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens anzumelden? Dann sind Sie nicht als gesetzlicher Vertreter in der im Belgischen Staatsblatt veröffentlichen Satzung Ihrer VoG aufgeführt.
Keine Sorge! Sie können die Erklärung immer noch digital über MyMinfin einreichen. Sie können dies sowohl über das Konto der Vereinigung als auch über Ihr persönliches MyMinfin-Konto tun. Sofern die Erklärung die elektronische Unterschrift (eID-Zertifikat) von mindestens einem der gesetzlichen Vertreter der Vereinigung enthält.
Funktioniert es nicht über MyMinfin? Oder haben Sie Probleme mit der elektronischen Unterschrift? Befolgen Sie die Vorgehensweise zur Einreichung der Erklärung auf Papier per Post.
Wie hoch ist die Vermögenssteuer?
Der Vermögenssteuersatz steigt an, je mehr Vermögen Ihre VoG besitzt. Es handelt sich also um einen progressiven Steuersatz. So funktioniert es:
- Wenn Sie nicht mehr als 50.000 Euro an steuerpflichtigen Vermögenswerten besitzen (erster Teilbetrag), müssen Sie nichts zahlen.
- Wenn Sie mehr als 50.000 Euro an steuerpflichtigen Vermögenswerten besitzen, müssen Sie die Steuer zahlen:
- nichts auf den Teilbetrag von 0,01 bis 50.000 Euros,
- einen Satz von 0,15 % auf den Teilbetrag von 50.000,01 bis 250.000 Euro (zweiter Teilbetrag),
- einen Satz von 0,30 % auf den Teilbetrag von 250.000,01 bis 500.000 Euro (dritter Teilbetrag),
- einen Satz von 0,45 % auf den Teilbetrag über 500.000 Euro (vierter Teilbetrag).
Zum Beispiel
Schauen wir uns beispielsweise an, wie die Vermögenssteuer für eine VoG mit einem Vermögen von 750.000 Euro an steuerpflichtigen Vermögenswerten berechnet wird:
- Auf die ersten 50.000 Euro zahlen Sie keine Steuern.
- Auf den Betrag zwischen 50.000,01 und 250.000 Euro (199.999,99 Euro) zahlen Sie einen Steuersatz von 0,15 %. Das sind 300 Euro (0,15 % von 199.999,99 Euro).
- Auf den Betrag zwischen 250.000 und 500.000 Euro (249.999,99 Euro) zahlen Sie einen Steuersatz von 0,30 %. Das sind 750 Euro (0,30 % von 249.999,99 Euro).
- Auf den Betrag über 500.000 Euro (249.999,99 Euro) zahlen Sie einen Steuersatz von 0,45 %. Das sind 1.125 Euro (0,45 % von 249.999,99 Euro).
Die von einer VoG mit einem Vermögen von 750.000 Euro zu zahlenden Steuern betragen also insgesamt 2.175 Euro (300 Euro + 750 Euro + 1.125 Euro).
Ist meine VoG, IVoG oder Privatstiftung teilweise von der Steuer befreit?
Bestimmte VoGs in bestimmten Sektoren sind teilweise von der Steuer befreit. Dazu gehören u. a. VoGs in der Gesundheitspflege oder im Unterrichtswesen. Die vollständige Liste der teilweise von der Steuer befreiten Sektoren können Sie in FISCONETplus einsehen.
Diese VoGs erhalten eine Steuerbefreiung von 62,30 % auf den Wert ihrer Vermögenswerte, der nach dem vorherigen Abzug der in Artikel 149 Nr. 4 und Artikel 150 Absatz 2 Nr. 1, 2, 3 und 5 des Erbschaftssteuergesetzbuches erwähnten Vermögenswerte verbleibt.
In der Erklärung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Steuerpflichtige in den Genuss dieser Teilbefreiung kommt, wobei der konkrete Gesetzesartikel anzugeben ist (zum Beispiel „Art. 150 Absatz 2 Nr. 6 ErbStGB“).
Wenn dies nicht in der ersten Erklärung enthalten ist, kann dies jederzeit in einer zusätzlichen berichtigenden Erklärung erfolgen. Dieser Antrag muss spätestens am 31. März oder am ersten Tag nach diesem Datum, an dem unsere Büros geöffnet sind (vor 12 Uhr mittags), eingereicht werden, wenn der 31. März auf ein Wochenende, einen Feiertag oder einen anderen Tag fällt, an dem unsere Büros geschlossen sind (z. B. ein Brückentag).
Zum Beispiel
Eine VoG besitzt am 1. Januar um 0:00 Uhr:
ein auf 250.000 Euro geschätztes unbewegliches Gut,
auf 5.000 Euro geschätztes Mobiliar,
45.000 Euro an flüssigen Mitteln und Umlaufmitteln, die im Laufe des Jahres für die Tätigkeit der Vereinigung verbraucht werden sollen.
Dies ergibt ein Gesamtvermögen von 300.000 Euro. Diese VoG wird auch für die Anwendung des präferentiellen Steuerregimes berücksichtigt.
Nach Abzug der flüssigen Mittel und der Umlaufmittel in Höhe von 45.000 Euro (die im Laufe des Jahres für die Tätigkeit der Vereinigung verbraucht werden sollen) verbleibt ein Gesamtbetrag von 255.000 Euro.
Auf diesen Betrag von 255.000 Euro wird die Steuerbefreiung von 62,30 % angewandt. Die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage beträgt somit 96.135 Euro.
Wann muss ich bezahlen?
Normalerweise müssen Sie spätestens am 31. März (vor 12 Uhr) des Steuerjahres zahlen.
Fällt der 31. März jedoch auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist zu Ihren Gunsten auf den nächsten Werktag (vor 12 Uhr).
Die Zahlung muss vor Ablauf dieser Frist auf unserem Konto eingehen. Bitte beachten Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis Ihre Zahlung tatsächlich auf unserem Konto eingegangen ist.
Wie kann ich eine Kopie einer bereits eingereichten Erklärung erhalten?
Achtung: Der Antrag ist immer kostenpflichtig, auch wenn wir keine Dokumente finden.
1. Füllen Sie das Antragsformular aus.
Laden Sie das
Antragsformular (PDF, 555.08 KB) herunter und füllen Sie es vollständig aus.
Machen Sie deutlich, wer Sie sind, und fügen Sie die nötigen Belege bei:
- Gesetzlicher Vertreter der VoG: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (wenn Sie das Formular von Hand unterzeichnen oder per Post einreichen) und einen Nachweis Ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter bei.
- Gesetzlicher Vertreter einer Person, die die Erklärung unterzeichnet hat: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Unterzeichners sowie einen Nachweis Ihrer Vollmacht bei.
- Der Bevollmächtigte eines gesetzlichen Vertreters der VoG: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters, einen Nachweis seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter sowie einen Nachweis Ihrer Vollmacht bei.
- Dritter (ermächtigt durch den Friedensrichter): Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei (wenn Sie das Formular von Hand unterzeichnen oder per Post einreichen). Fügen Sie auch den Beschluss des Friedensrichters bei, aus dem hervorgeht, dass Sie die Kopie bzw. den Auszug erhalten dürfen.
2. Reichen Sie Ihren Antrag ein.
Dies kann schnell und einfach online über MyMinfin erfolgen.
Speichern Sie das Formular einschließlich eventueller Anlagen als eine einzige PDF-Datei ab und unterzeichnen Sie es mit Ihrem elektronischen Personalausweis.
Melden Sie sich bei MyMinfin.be an und reichen Sie das PDF-Formular ein unter „Meine Interaktionen“ > „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“ > „Ich habe keinen Dienstcode“. Wählen Sie dann aus der Liste die Dokumentenart „Antrag auf eine Kopie eines Dokuments oder eine Recherche“.
Können Sie Ihr Antragsformular nicht online über MyMinfin einreichen? Kein Problem, Sie können es auch per Post senden. Füllen Sie das Formular aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie es zusammen mit eventuellen Anlagen an den zuständigen Dienst. Suchen Sie in unserem Dienststellenleitfaden nach den Kontaktdaten des Dienstes, der Ihnen eine Kopie der Erklärung zur Vermögenssteuer ausstellen kann. Geben Sie einfach den Namen oder die Postleitzahl der Gemeinde ein, in der sich die VoG befindet.
3. Bezahlen Sie die Gebühr.
Wir senden Ihnen ein Überweisungsformular mit dem zu zahlenden Betrag von 10 Euro. Sie erhalten dieses Formular über die eBox (MyMinfin) oder per Post.
4. Wir bearbeiten Ihren Antrag und senden Ihnen die Kopie der Erklärung erst, nachdem Sie bezahlt haben.
Nach der Zahlung erhalten Sie die Kopie oder den Auszug innerhalb von 30 Kalendertagen.
Wie kann ich eine Frage zur Vermögenssteuer meiner VoG stellen?