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Jahressteuer auf die VoGs

Die Jahressteuer auf VOGs, auch Vermögenssteuer genannt, ist eine Erbschaftssteuerausgleichsabgabe, die im Fall einer juristischen Person nicht eingefordert werden kann. Außer für VoGs gilt die Steuer auch für private Stiftungen und internationale VoGs.

Die Grundlage für diese Steuer ist die Gesamtheit der Güter, die die VoG ihr Eigentum nennt. Berücksichtigt werden sowohl materielle Güter (zum Beispiel: Gebäude) als auch immaterielle Güter (zum Beispiel: Urheberrechte).

Gewisse Güter, wie zum Beispiel im Ausland gelegene unbewegliche Güter fallen nicht unter diese Definition.

Es dürfen, mit einigen Ausnahmen, keine Kosten bzw. Schulden von der Gesamtheit der steuerpflichtigen Gütern abgezogen werden.

  • Ist jede VoG steuerpflichtig?

    Im Prinzip unterliegen alle VoGs mit Sitz in Belgien der Jahressteuer.

    In bestimmten Fällen ist Ihre VoG steuerfrei, oder es genügt die Einreichung einer dreijährlichen Erklärung.

    1. Vermögen von maximal 25.000 Euro: es ist keine Steuer geschuldet

    Wenn das Vermögen der VoG 25.000 Euro oder weniger beträgt, unterliegt sie nicht der Steuer. Sie wird dann keine Steuern zahlen.

    Achtung: Sie sind immer verpflichtet, mitzuteilen, dass das Vermögen 25.000 Euro nicht übersteigt.

    • Wenn Sie eine Aufforderung zur Einreichung einer Erklärung erhalten haben, können Sie den Antwortabschnitt am Ende des Schreibens ausfüllen und an das Amt Rechtssicherheit zurücksenden.
    • Wenn Sie keine Aufforderung zur Einreichung einer Erklärung erhalten haben, wenden Sie sich direkt an das zuständige Amt Rechtssicherheit.

    2. Vermögen größer als 25.000 Euro: Einreichung einer dreijährlichen oder jährlichen Erklärung

    • Wenn das Vermögen der VoG 25.000 Euro übersteigt, die Steuer jedoch weniger als 500 Euro beträgt, können Sie eine Erklärung für die nächsten drei Jahre einreichen.
      Achtung, wenn sich das Vermögen der VoG im Laufe dieser 3 Jahre ändert, und dadurch eine Steuererhöhung von mindestens 25 Euro mit sich bringt (d. h. die Steuer beträgt mindestens 525 Euro), sind Sie verpflichtet, das Amt Rechtssicherheit darüber zu informieren.
    • Wenn die VoG über ein Vermögen von mehr als 25.000 Euro verfügt und die Steuer mehr als 500 Euro beträgt, müssen Sie eine jährliche Erklärung einreichen.

    3. Besondere Befreiung

    Bestimmte VoGs sind steuerfrei. Dies ist zum Beispiel der Fall für die zugelassenen Pensionsfonds für Selbstständige. Steuerfreie Einrichtungen sind im Gesetz aufgeführt.

  • Wann muss die Erklärung eingereicht werden?

    Die Erklärung muss spätestens am 31. März eingereicht werden.

    Jede VoG erhält im Prinzip im Laufe des Monats Februar vom Amt Rechtssicherheit eine Aufforderung zur Einreichung der Erklärung.

    Wenn Ihre VoG kein Schreiben erhalten hat, ist es ratsam, sich direkt an das zuständige Amt zu wenden.

    Achtung:

    • Wenn Ihre VoG aufgrund eines bescheidenen Vermögens (25.000 Euro oder weniger) steuerfrei ist, bleiben Sie verpflichtet zu erklären, dass das Vermögen weniger als EUR 25.000 Euro beträgt.
    • Wenn Ihre VoG die Bedingungen für die Einreichung einer dreijährlichen Erklärung erfüllt, aber Änderungen am Vermögen der VoG während dieser 3 Jahre zu einer Steuererhöhung von mindestens 25 Euro führen, müssen Sie auch darüber das Amt Rechtssicherheit informieren.
  • Wo muss die Erklärung eingereicht werden?

    Die Erklärung wird bei dem zuständigen Amt Rechtssicherheit eingereicht, das heißt in dessen Bereich sich der Sitz der Vereinigung befindet.

    Wie finde ich das zuständige Amt?

    Verwenden Sie unseren Leitfaden der Dienststellen:

    • Klicken Sie im Rahmen „Registrierung“ auf „Nachlass“.
    • Klicken Sie auf „Beitreibung der Erbschaftssteuerausgleichsabgabe (VoG-Erklärungen)“.
    • Geben Sie die ersten Buchstaben der Gemeinde des Sitzes Ihrer VoG ein.
    • Wählen Sie die entsprechende Gemeinde aus der Liste.
    • Klicken Sie auf „SUCHEN“.

  • Wie hoch ist der Steuersatz der Jahressteuer?

    Der Steuersatz beträgt 0,17 % auf den erklärten Betrag.

    Beispiel:

    • erklärtes Vermögen: 74.368 Euro
    • Betrag der Steuer: 126,43 Euro
  • Wann muss die Zahlung erfolgen?

    Sie müssen die geschuldete Steuer spätestens am 31. März des Steuerjahres zahlen.

  • Fragen zur Steuer für Ihre VoG?