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Jahressteuer auf die VoGs

Die jährliche Steuer auf VoGs, auch bekannt als Vermögenssteuer, ist eine Steuer zum Ausgleich der Erbschatssteuer, die auf juristische Personen wie VoGs, Privatstiftungen und internationale VoGs nicht angewendet werden kann. 

Diese Steuer bezieht sich auf sämtliche Eigentume der VoG, sowohl körperliche Eigentume (wie Gebäude) als auch unkörperliche (wie Urheberrechte), sowohl in Belgien als auch im Ausland. 

Vom Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Vermögenswerte dürfen, mit einigen Ausnahmen, keine Schulden oder Lasten abgezogen werden.

  • Muss meine VoG die Vermögenssteuer zahlen?

    Die meisten VoGs in Belgien müssen jährlich die Vermögenssteuer zahlen. Manchmal gibt es jedoch Ausnahmen. Kurz gesagt: Wenn das Vermögen Ihrer VoG weniger als 50.000 Euro beträgt, zahlen Sie keine Steuer. Und einige VoGs sind vollständig von der Steuer befreit.

    Keine Steuer bei einem kleinen Vermögen

    • Wenn das Vermögen Ihrer VoG 50.000 Euro nicht übersteigt, müssen Sie keine Steuern zahlen.

    Einige VoGs sind von der Steuer befreit

    • Für bestimmte VoGs, zum Beispiel zugelassene Pensionskassen für Selbstständige, gelten spezielle Regeln. Diese VoGs müssen keine Steuern zahlen.
    • Die vollständige Liste der befreiten VoGs finden Sie im Gesetz.
  • Wann muss ich die Erklärung einreichen?

    Sie müssen die Erklärung zur Vermögenssteuer jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 31. März einreichen. Einige VoGs können eine Verlängerung bis zum 31. Mai beantragen.

    Sie haben ein kleines Vermögen?

    Beträgt das Vermögen Ihrer VoG weniger als 50.000 Euro, so müssen Sie keine Steuern zahlen und keine Erklärung einreichen.

  • Wie kann ich die Erklärung einreichen?

    Erklärung über MyMinfin

    Das ist für Sie am bequemsten: Es ist einfacher, sicherer und schneller als eine Erklärung per Post. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen:

    • Füllen Sie das  Erklärungsformular (PDF, 84.5 KB) aus und speichern Sie es auf Ihrem Computer als PDF-Datei.
    • Gehen Sie auf die Website MyMinfin und klicken Sie auf die Schaltfläche „Identifizieren Sie sich“. Wählen Sie „im Namen eines Unternehmens“, um sich anzumelden.
    • Wählen Sie die Schaltfläche „Meine Interaktionen“.
    • Wählen Sie die Rubrik „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“.
    • Wählen Sie die Option „Ich verwende den dreistelligen Code, der auf dem Schreiben, das ich erhalten habe, angegeben ist" und geben Sie in das Feld die Briefkastennummer der Korrespondenzadresse ein, die Sie finden können, indem Sie in unseren Leitfaden der Dienststellen nach der Adresse Ihres eingetragenen Sitzes suchen.
    • Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „Weiter“.
    • Fügen Sie die Erklärung als PDF-Datei unter „Dokument hinzufügen" hinzu. Lassen Sie das Feld „Referenz FÖD Finanzen des Schreibens“ leer.
    • In das Feld „Weitere Informationen“ schreiben Sie: „Erklärung Vermögenssteuer“.
    • Klicken Sie auf die Schaltfläche „Einreichen“, um das Formular zu senden. Ihre jährliche Erklärung Vermögenssteuer wurde bei unseren Ämtern eingereicht.

    Über die Schaltfläche „Meine Dokumente“ finden Sie die Erklärung und das Versanddatum zurück. Sie können die eingereichte Erklärung auch jederzeit von dieser Liste der Dokumente herunterladen. 

    Erklärung per Post

    Können Sie die Erklärung nicht online einreichen? Dann ist es trotzdem möglich, sie auf dem Postweg einzureichen:

    • Schicken Sie die Erklärung an die Korrespondenzadresse, die Sie finden können, indem Sie in unseren Leitfaden der Dienststellen nach der Adresse Ihres eingetragenen Sitzes suchen.​
    • Achten Sie auch darauf, auf dem Umschlag die Briefkastennummer zu vermerken.

  • Wie hoch ist die Steuer?

    Der Vermögenssteuersatz steigt an, je mehr Vermögen Ihre VoG besitzt. Es handelt sich also um einen progressiven Steuersatz. So funktioniert es:

    • Besitzt Ihre VoG weniger als 50.000 Euro, so müssen Sie keine Steuern
    • Beträgt das Vermögen zwischen 50.000 und 250.000 Euro, so zahlen Sie einen Steuersatz von 0,15 % auf diesen Anteil.
    • Beträgt das Vermögen zwischen 250.000 und 500.000 Euro, so zahlen Sie einen Steuersatz von 0,30 % auf diesen Anteil.
    • Beträgt das Vermögen mehr als 500.000 Euro, so zahlen Sie einen Steuersatz von 0,45 % auf diesen Anteil.

    Je mehr Ihre VoG also besitzt, desto höher ist der von Ihnen gezahlte Prozentsatz und desto mehr zahlen Sie im Verhältnis.

    Zum Beispiel

    Schauen wir uns beispielsweise an, wie die Vermögenssteuer für eine VoG mit einem Vermögen von 750.000 Euro berechnet wird:

    1. Auf die ersten 50.000 Euro zahlen Sie keine Steuern.
    2. Auf den Betrag zwischen 50.000 und 250.000 Euro (200.000 Euro) zahlen Sie einen Steuersatz von 0,15 %. Das sind 300 Euro (0,15 % von 200.000 Euro).
    3. Auf den Betrag zwischen 250.000 und 500.000 Euro (250.000 Euro) zahlen Sie einen Steuersatz von 0,30 %. Das sind 750 Euro (0,30 % von 250.000 Euro).
    4. Auf den Betrag über 500.000 Euro (250.000 Euro) zahlen Sie einen Steuersatz von 0,45 %. Das sind 1.125 Euro (0,45 % von 250.000 Euro).

    Die von einer VoG mit einem Vermögen von 750.000 Euro zu zahlenden Steuern betragen also insgesamt 2.175 Euro (300 Euro + 750 Euro + 1.125 Euro).

  • Wann muss ich Bezahlen?

    Sie müssen die geschuldete Steuer spätestens am 31. März des Steuerjahres zahlen.

  • Wie kann ich eine Frage zur Vermögenssteuer meiner VoG stellen?