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Antragsverfahren

Beantragen Sie die Zulassung (oder die Verlängerung der Zulassung) schriftlich beim FÖD Finanzen. Achtung: Neue Adresse seit Mai 2019.

Antragsverfahren

  • Wie beantrage ich die Zulassung für meine Einrichtung oder Vereinigung?

    Sie müssen einen schriftlichen Antrag einreichen:

    • entweder per E-Mail an: dons.dons@minfin.fed.be
    • oder per Post an:
           FÖD Finanzen
           Generalverwalter Steuerwesen
           GVStw – KMU – Dienst Spenden
           Boulevard du Roi Albert II 33 boîte 554
           1030 Brüssel

    Dieser Antrag muss die folgenden Dokumente enthalten:

    Dem Antrag beizufügende Dokumente: Wählen Sie die Tätigkeit(en) Ihrer Einrichtung oder Vereinigung aus
     Wissenschaftliche Forschung (PDF, 101.16 KB)  Kultur (PDF, 169.63 KB)  Denkmäler und Landschaften (Erhaltung und Schutz) (PDF, 125.95 KB)  Natur und Umwelt (PDF, 125.62 KB)

     Kriegsopfer (PDF, 97.64 KB)

     Personen mit Behinderung
    Betagte
    Geschützte
    Minderjährige
    Bedürftige (PDF, 124.15 KB)
     Opfer von in Belgien anerkannten Naturkatastrophen (PDF, 98.84 KB)
     Entwicklungsländer (PDF, 97.65 KB)

     Opfer von schweren Industrieunfällen (PDF, 99.44 KB)

     Nachhaltige Entwicklung (PDF, 100.14 KB)

     Tierheime (PDF, 100 KB)

    Wenn Ihre Einrichtung oder Vereinigung mehrere der hiervor erwähnten Tätigkeiten durchführt, müssen Sie:

    • alle erforderlichen Dokumente für jede der Tätigkeiten Ihrer Einrichtung oder Ihres Vereins einreichen.

    Wenn Ihre Einrichtung oder Vereinigung eine der Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, wird ihr Antrag abgelehnt.

  • Wann beantrage ich die Zulassung für meine Einrichtung oder Vereinigung?

    Sie müssen diesen Antrag spätestens am 31. Dezember des Jahres vor dem Zeitraum, für den Sie die Zulassung beantragen, einreichen.

    Stellen Sie den Antrag vorzugsweise bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie über alle für den betreffenden Zeitraum erforderlichen Dokumente verfügen (für eine effiziente Bearbeitung empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag vor dem 30. Juni einzureichen).

    Achtung!

    Wenn Sie als zugelassene Einrichtung, deren Tätigkeit auf die Unterstützung von Personen mit Behinderung, Betagten oder geschützten Minderheiten abzielt, einen Antrag auf außergewöhnlichen Zulassung für eine Nothilfe für Bedürftige einreichen möchten, muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Beginn der Unterstützung eingereicht werden.

    ODER

    Als Einrichtung, die gegründet wurde, um Opfern von in Belgien anerkannten Naturkatastrophen oder Opfern von schweren Industrieunfällen zu helfen, können Sie Ihren Zulassungsantrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Beginndatum der Hilfeleistung durch Ihre Einrichtung rechtsgültig einreichen.

    Die Katastrophe muss offiziell von den zuständigen Behörden als Katastrophe anerkannt werden.

  • Wie lange ist die Zulassung gültig?

    Gültigkeit Ihrer Zulassung:

    • 2 Jahre für die erste Zulassung
    • 4 Jahre für die zweite Zulassung
    • 6 Jahre ab der dritten Zulassung

    Diese Zeiträume können verkürzt werden, falls sich dies als notwendig erweist.

    Achtung!
    Wenn Ihre Einrichtung

    • eine Nothilfe für Bedürftige leistet,
    • Hilfe für Opfer von in Belgien anerkannten Naturkatastrophen leistet,
    • Hilfe für Opfer von schweren Industrieunfällen leistet,

    ist die Zulassung nur für einen maximalen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren gültig. Für das erste Kalenderjahr gilt die Zulassung erst ab dem Beginn der Hilfeleistung.

  • Wie beantrage ich die Verlängerung der Zulassung für meine Einrichtung oder Vereinigung?

    Für die Erneuerung der Zulassung gilt dasselbe Verfahren wie für die erste Zulassung (siehe Frage 1). Sie müssen per E-Mail (dons.dons@minfin.fed.be) oder per Post folgende Dokumente zur Verfügung stellen:

    • ein Antragsschreiben auf Verlängerung der Zulassung mit Angabe der Kategorie(n), für die die Einrichtung anerkannt werden möchte,
    • eine neue Verpflichtungserklärung,
    • Dokumente, anhand derer überprüft werden kann, ob die Bedingungen entsprechend der Tätigkeit Ihrer Einrichtung erfüllt sind (in Bezug auf die Satzung müssen Sie nur Änderungen hinzufügen, die seit dem letzten Antrag stattgefunden haben).
  • In der Verpflichtungserklärung, die zu senden ist, um die Zulassung zu beantragen, werden „allgemeine Verwaltungskosten“ erwähnt. Worum handelt es sich?

    Allgemeine Verwaltungskosten sind Kosten, die:

    • sich auf die Verwaltung und den Betrieb der Einrichtung beziehen, aber
    • nicht direkt dem Zweck oder der Dienstleistungen

    der betreffenden Einrichtung zugutekommen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Verwaltungskosten
    • Kosten für die Instandhaltung der Räumlichkeiten
    • Versicherungen
    • Steuern
    • Kosten für die private Nutzung von Fahrzeugen
    • usw.

    Ob und in welchem Maße es sich bei einer Ausgabe um allgemeine Verwaltungskosten handelt, hängt von den Tätigkeiten der Vereinigung und den Umständen ab, unter denen sie tätig ist. Daher ist es nicht möglich, eine vollständige und endgültige Liste der allgemeinen Verwaltungskosten zu erstellen.

    Für eine Einrichtung, die beispielsweise psychologischen Beistand per Telefon anbietet, stellen die Telefonkosten größtenteils direkte Ausgaben dar. Für eine andere Art von Einrichtung, die keine telefonischen Dienstleistungen anbietet, sind die Telefonkosten eher Verwaltungskosten.

    Dieselben Kosten können zum Teil allgemeine Verwaltungskosten und zum Teil Ausgaben sein, die direkt dem Zweck oder der Dienstleistungen zugutekommen. So kann beispielsweise die Entlohnung eines Mitarbeiters zu 40 % aus allgemeinen Verwaltungskosten und zu 60 % aus direkten Ausgaben bestehen.

    Die Einrichtungen selbst müssen die allgemeinen Verwaltungskosten in ihren Konten aufführen oder sie in einer gesonderten Tabelle auflisten und Erläuterungen dazu geben.

    Falls erforderlich, kann die Aufteilung in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Kontrollbediensteten des FÖD Finanzen vorgenommen werden.

  • Kontakt

    Für allgemeine Fragen zur Steuerermäßigung können Sie sich an das Contact Center.

    Für spezifische Fragen zur Zulassung einer VoG für eine Steuerermäßigung von Geldspenden, senden Sie eine E-Mail an dons.dons@minfin.fed.be und geben Sie Folgendes an:

    • die Unternehmensnummer und den Namen Ihrer Einrichtung,
    • die Telefonnummer und den Namen einer Kontaktperson (erreichbar während der Bürostunden),
    • eine genaue Beschreibung Ihres Problems oder Ihrer Frage.