Spenden
Worum handelt es sich?
Ihre Spender haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Geldspenden ab 40 Euro.
Weitere Informationen über die Bedingungen, die eine Spende erfüllen mussDazu muss Ihre Einrichtung oder Vereinigung:
- zugelassen sein
- den Spendern eine Quittung zustellen und dem FÖD Finanzen die Information über die Online-Anwendung Belcotax-on-web mitteilen
Überprüfen Sie, ob Ihre Einrichtung oder Vereinigung die Bedingungen erfüllt, um zugelassen zu sein
Um zu überprüfen, ob Ihre Einrichtung oder Vereinigung alle Bedingungen erfüllt, klicken Sie auf eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten:
- Wissenschaftliche Forschung
- Kultur
- Denkmäler und Landschaften (Schutz und Erhalt)
- Natur und Umwelt
- Kriegsopfer
- Personen mit Behinderung, Betagte, Geschützte Minderjährige und Bedürftige
- Opfer von in Belgien anerkannten Naturkatastrophen
- Entwicklungsländer
- Opfer von schweren Industrieunfällen
- Nachhaltige Entwicklung
- Tierheime
Wenn Ihre Einrichtung oder Vereinigung eine Tätigkeit ausübt, die nicht hiervor erwähnt ist
- dann erfüllt Ihre Einrichtung oder Vereinigung die Bedingungen nicht und kann nicht zugelassen werden.
Wenn Ihre Einrichtung oder Vereinigung mehrere Tätigkeiten ausübt:
- Wenn Ihre Einrichtung die Bedingungen für alle ihre Tätigkeiten erfüllt, können Sie einen Antrag auf Zulassung stellen.
- Wenn Ihre Einrichtung die Bedingungen für eine oder mehrere ihrer Tätigkeiten nicht erfüllt, kann sie nicht zugelassen werden.
Beantragen Sie die Zulassung
Sie müssen diesen Antrag spätestens am 31. Dezember des Jahres vor dem Zeitraum, für den Sie die Zulassung beantragen, einreichen.
Stellen Sie den Antrag vorzugsweise bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie über alle für den betreffenden Zeitraum erforderlichen Dokumente verfügen (für eine effiziente Bearbeitung empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag vor 30. Juni einzureichen).
Übermitteln Sie die Angaben zu den Geldspenden an den FÖD Finanzen
Wenn Ihre Einrichtung oder Vereinigung zugelassen ist, muss sie dem FÖD Finanzen die Angaben zu den Spenden (für die Spender eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen können) übermitteln:
- über Belcotax-on-web
- vor 1. März.
Stellen Sie den Spendern Bescheinigungen zu
Ihre Einrichtung oder Vereinigung muss ebenfalls vor 1. März den Spendern, die Geld in Höhe von mindestens 40 Euro pro Kalenderjahr spenden, eine Bescheinigung zustellen. Diese Bescheinigungen müssen spezifische Angaben enthalten.
Erneuern Sie Ihre Zulassung
Ihre Zulassung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Für die Erneuerung der Zulassung gilt dasselbe Verfahren wie für die erste Zulassung.
Informationen für Ihre Spender