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Sportclubs - Steuerregelung für Sportler und Ehrenamtliche

Für Entschädigungen im Sportsektor gibt es eine spezifische Steuerregelung, die für die folgenden Personen gilt:

  • Sportler
  • Schiedsrichter
  • Ausbilder, Trainer und Begleiter
  • Ausländische Sportler

Sportler

„JUNGE“ SPORTLER

Junge Sportler sind am 1. Januar des Steuerjahres mindestens 16 Jahre alt, aber jünger als 23 Jahre.

Der erste Teilbetrag von 21.010 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) ihres Einkommens kann mit einem Steuersatz von 16,5 % besteuert werden.

ANDERE SPORTLER

Die von allen anderen Sportlern erzielten Berufseinkünfte können bis zu einem Höchstbetrag von 21.010 Euro brutto (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) mit einem Steuersatz von 33 % getrennt besteuert werden.
Dies ist nur dann der Fall, wenn sie Berufseinkünfte aus einer anderen Berufstätigkeit haben und der steuerpflichtige Gesamtbruttobetrag dieser Berufseinkünfte den steuerpflichtigen Gesamtbruttobetrag der Berufseinkünfte übersteigt, die sie aus der Gesamtheit ihrer Tätigkeiten als Sportler, Schiedsrichter bei Wettkämpfen, Ausbilder, Trainer und Begleiter sowie für ihre Ausbildungs-, Betreuungs- oder Unterstützungstätigkeiten, die sie Sportlern anbieten, im Sportsektor erzielen.

Sportler, die für ihre Tätigkeiten als Sportler ein Gehalt als Unternehmensleiter erhalten, unterliegen dieser Regelung nicht.

SCHIEDSRICHTER

Berufseinkünfte von Schiedsrichtern für ihre Schiedsrichtertätigkeiten bei Wettkämpfen können bis zu einem Höchstbetrag von 21.020 Euro brutto (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) mit einem Steuersatz von 33 % getrennt besteuert werden.
Dies ist nur dann der Fall, wenn sie Berufseinkünfte aus einer anderen Berufstätigkeit haben und der steuerpflichtige Gesamtbruttobetrag dieser Berufseinkünfte den steuerpflichtigen Gesamtbruttobetrag der Berufseinkünfte übersteigt, die sie aus der Gesamtheit ihrer Tätigkeiten als Sportler, Schiedsrichter bei Wettkämpfen, Ausbilder, Trainer und Begleiter sowie für ihre Ausbildungs-, Betreuungs- oder Unterstützungstätigkeiten, die sie Sportlern anbieten, im Sportsektor erzielen.

Schiedsrichter, die für ihre Tätigkeiten als Schiedsrichter ein Gehalt als Unternehmensleiter erhalten, unterliegen dieser Regelung nicht.

AUSBILDER, TRAINER UND BEGLEITER

Berufseinkünfte von Ausbildern, Trainern und Begleitern können für ihre Ausbildungs-, Betreuungs- oder Unterstützungstätigkeiten, die sie Sportlern anbieten, bis zu einem Höchstbetrag von 21.010 Euro brutto (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) mit einem Steuersatz von 33 % getrennt besteuert werden.

Dies ist nur dann der Fall, wenn sie Berufseinkünfte aus einer anderen Berufstätigkeit haben und der steuerpflichtige Gesamtbruttobetrag dieser Berufseinkünfte den steuerpflichtigen Gesamtbruttobetrag der Berufseinkünfte übersteigt, die sie aus der Gesamtheit ihrer Tätigkeiten als Sportler, Schiedsrichter bei Wettkämpfen, Ausbilder, Trainer und Begleiter sowie für ihre Ausbildungs-, Betreuungs- oder Unterstützungstätigkeiten, die sie Sportlern anbieten, im Sportsektor erzielen.

Ausbilder, Trainer und Begleiter, die für ihre Tätigkeiten als Ausbilder, Trainer und Begleiter ein Gehalt als Unternehmensleiter erhalten, unterliegen dieser Regelung nicht.

AUSLÄNDISCHE SPORTLER

Ausländische Sportler, die mehr als 30 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) in Belgien aktiv sind (pro Klub), müssen eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden (natürliche Personen) einreichen.

Für ausländische Sportler, die weniger als 30 Tage in Belgien tätig sind, muss der Veranstalter 18 % Berufssteuervorabzug von ihren Entschädigungen abziehen. Der Sportler selbst muss keine Steuererklärung einreichen, wenn er keine anderen Einkünfte in Belgien hat, für die er in Belgien eine Steuererklärung einreichen muss.
Der Berufssteuervorabzug in Höhe von 18 % ist die endgültige Steuer.

Ein ausländischer Sportler kann sich jedoch dazu entscheiden, eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einzureichen, auch wenn er weniger als 30 Tage in Belgien tätig ist. Dies kann in manchen Fällen vorteilhafter sein als der Berufssteuervorabzug in Höhe von 18 %.

Grunddokumente:

Ehrenamtliche

Bestimmte Entschädigungen, die Ehrenamtlichen im Sportsektor gewährt werden, werden nicht besteuert.

FÜR ALLE DEM KBFV ANGESCHLOSSENEN FUẞBALLKLUBS

  • 12,50 Euro pro Spiel für die Kontrolleure
  • 20 Euro pro Spiel für die Kassierer
  • 25 Euro für die Verantwortlichen
  • 36,84 Euro für die Ordner (Einkünfte 2022, Steuerjahr 2023; 40,67 Euro Einkünfte 2023, Steuerjahr 2024)
    Wenn der Einsatz von Ordnern obligatorisch ist, gilt dieser Betrag pro Spiel.
    Wenn der Einsatz von Ordnern nicht obligatorisch ist, gilt dieser Betrag pro Tag.

Wenn die Entschädigung höher ist, wird nur der Teil besteuert, der den Höchstbetrag pro Wettkampf übersteigt.

FÜR DEM KBFV ANGESCHLOSSENEN AMATEURFUẞBALLKLUBS DER PROVINZSERIE, FUẞBALLKLUBS VERGLEICHBARER SERIEN DES AMATEURFUẞBALLS, CLUBS DES FLÄMISCHEN VOLLEYBALLVERBANDS, CLUBS DES KÖNIGLICHEN BELGISCHEN BASKETTBALLVERBANDS, CLUBS DES KÖNIGLICHEN BELGISCHEN HOCKEYVERBANDES UND DER FRANZÖSISCHSPRACHIGEN HANDBALLLIGA

  • Spieler und Hilfstrainer der Reserve- und Jugendmannschaften: 12,50 Euro pro Spiel
  • Klubvertreter, die regelmäßig die Jugendmannschaften begleiten: 12,50 Euro pro Spiel
  • Eltern von Spielern und andere Ehrenamtliche, die für den Transport verantwortlich sind: Entschädigung, die der Staat seinem Personal für Dienstfahrten gewährt:
    • für Fahrten mit dem Auto, Motorrad oder Moped
      • für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 28. Februar 2022: maximal 0,3707 Euro pro gefahrenem Kilometer
      • für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 30. Juni 2022: maximal 0,4020 Euro pro gefahrenem Kilometer
      • für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. September 2022: maximal 0,4170 Euro pro gefahrenem Kilometer
      • für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022: maximal 0,4201 Euro pro gefahrenem Kilometer
      • für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. März 2023: maximal 0,4259 Euro pro gefahrenem Kilometer
      • für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis 30. Juni 2023: maximal 0,4246 Euro pro gefahrenem Kilometer
    • für die Benutzung des Fahrrads
      • 0,25 Euro pro Kilometer (Einkünfte 2022, Steuerjahr 2023; 0,27 Euro Einkünfte 2023, Steuerjahr 2024)
  • Eltern von Spielern und andere Ehrenamtliche, die die Ausrüstung reinigen: 15 Euro pro Mannschaft und pro Spiel
  • Personen, die für den Unterhalt der Plätze verantwortlich sind: 12,50 pro Spieltag.

Wenn die Entschädigung höher als der Höchstbetrag ist, ist die vollständige Entschädigung steuerpflichtig.

Achtung: Ehrenamtliche im Sportsektor können sich auch für die allgemeine Regelung für Ehrenamtliche entscheiden, wenn diese vorteilhafter ist. Sie können die beiden Regelungen jedoch nicht für dieselbe Tätigkeit im Laufe desselben Besteuerungszeitraums kombinieren.

Grunddokumente:

Zahlungsbefreiung des Berufssteuervorabzugs

Schuldner des Berufssteuervorabzugs im Sinne von Artikel 270 Nr. 1 EStGB 92, die Entlohnungen der Arbeitnehmer an Sportler zahlen oder zuerkennen, sind davon befreit, 75 % dieses Berufssteuervorabzugs an die Staatskasse zu entrichten. Diese Maßnahme gilt nur, sofern die Sportler während des Zeitraums, auf den sich die Befreiung bezieht, sportliche Leistungen für den Schuldner des Berufssteuervorabzugs selbst erbracht haben.

Der einbehaltene, aber nicht entrichtete Vorabzug für ältere Sportler (die am 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Befreiung beantragt wurde, das Alter von 26 Jahren erreicht haben) muss vom Klub für folgende Dinge ausgegeben werden:

  • für die Ausbildung junger Sportler (1), insbesondere die Zahlung der Gehälter des Personals, das für die Ausbildung, Begleitung oder Unterstützung dieser jungen Sportler bei ihrer sportlichen Tätigkeit zuständig ist,
  • für die Gehälter der jungen Sportler (1).

(1) Junge Sportler, die am 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Befreiung beantragt wird, jünger als 23 Jahre sind.

Grunddokumente: