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MwSt.

MwSt. für VoG‘s

  • Ist eine VoG mehrwertsteuerpflichtig?

    Eine VoG kann mehrwertsteuerpflichtig sein, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich und selbständig (mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht) ausübt, im Rahmen derer Güter geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden. Diese Tätigkeit kann hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt werden.

    Wenn eine VoG keine Lieferungen von Gütern oder Dienstleistungen gegen Entgelt erbringt, sondern nur unentgeltliche Zuwendungen erhält, ist sie nicht mehrwertsteuerpflichtig und braucht nicht über eine MwSt.-Identifikationsnummer zu verfügen.

  • Was muss die VoG tun, wenn sie mehrwertsteuerpflichtig ist?

    Die VoG ist als Mehrwertsteuerpflichtige verpflichtet:

    • periodische MwSt.-Erklärungen einzureichen
    • die MwSt., die sie ihren Mitgliedern und eventuellen Kunden in Rechnung stellt, zu zahlen

    Eine Folge ist, dass die VoG die Mehrwertsteuer nach den normalen Regeln abziehen kann.

    Viele VoG‘s gehören jedoch zu den von der Steuer befreiten Kategorien. Dies bedeutet, dass sie zwar im Prinzip steuerpflichtig sind, aber keine MwSt. in Rechnung stellen müssen. Dies ist zum Beispiel bei VoG’s der Fall, die sich mit Beförderung von Kranken, Altenpflege, Theater, Unterricht befassen, und für Sportorganisationen, Museen, Zoos usw. Sie dürfen daher die gezahlte Mehrwertsteuer jedoch auch nicht abziehen.

  • Muss ich auf den Verkauf von Pfannkuchen MwSt. zahlen?

    Sie schulden keine MwSt., sofern:

    • Ihre VoG mehrwertsteuerfrei ist,
    • die Tätigkeiten organisiert werden, um die VoG finanziell zu unterstützen,
    • die Tätigkeit von der VoG organisiert wird und der eventuelle Erlös ausschließlich der VoG zugutekommt.

    Achtung! Solche Tätigkeiten dürfen nicht zu oft vorkommen, da sie sonst als Haupttätigkeit angesehen werden.