Einzige Kontaktstelle – VoG
Für welche Unternehmen?
Die einzige Kontaktstelle betrifft alle großen Unternehmen mit Ausnahme:
- der großen Unternehmen mit Sitz in Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren oder Sankt Vith (im Leitfaden der Dienststellen finden Sie den zuständigen Kontrolldienst)
- der großen Unternehmen:
- die der Steuer der Gebietsfremden unterliegen und
- die das Kriterium „spezifischer Tätigkeitssektor“ nicht erfüllen.
(Im Leitfaden der Dienststellen finden Sie den zuständigen Kontrolldienst der Gebietsfremden)
Aus welchen Gründen kann ich mich an die einzige Kontaktstelle wenden?
Am 1. Juli 2015 wurde eine einzige Kontaktstelle für große Unternehmen – Abteilung Sektorenkoordination geschaffen.
Bei spezifischen Steuerfragen können sich an die Abteilung Sektorenkoordination wenden. Wir bitten Sie daher, uns die Angaben zu dem betreffenden Unternehmen zu übermitteln und Ihre Frage so genau wie möglich zu formulieren. Sie können auch eine Beschreibung der Tätigkeiten des betreffenden Unternehmens hinzufügen, wenn dies zur Klärung Ihrer Frage beitragen kann.
Sie können sich ebenfalls an die Abteilung Sektorenkoordination wenden, wenn Sie Fragen zu Anträgen auf Erweiterung einer Unternehmensgruppe, Gewährung einer zusätzlichen Frist für die Einreichung einer Erklärung und zu Ausnahmen von der elektronischen Einreichung haben.
Senden Sie eine E-Mail für alle Anträge auf Wohnsitzbescheinigungen (276 Conv).
Für alle praktischen Informationen wie:
- meine E-Mail-Adresse übermitteln oder ändern
- meine Telefonnummer übermitteln oder ändern
- meine Kontonummer übermitteln oder ändern (für MwSt.-Zwecke übermitteln Sie jede Änderung über das Formular 604B)
- meine Erklärung berichtigen
- Stand des MwSt.-Verrechnungskontos
können Sie sich direkt an das für Sie zuständige Team Verwaltung wenden
- für die Region Brüssel-Hauptstadt und die Finanzsektoren
- für die Provinzen Westflandern, Limburg, Flämisch-Brabant, Lüttich, Namur und Luxemburg
- für die Provinzen Antwerpen, Ostflandern, Wallonisch-Brabant und Hennegau
Bei Fragen zu E-Services wenden Sie sich an das Contact Center.
Bitte beachten Sie, dass jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, beim FÖD Finanzen eine Vorabentscheidung zu den steuerlichen Folgen einer Handlung oder einer Situation zu beantragen, die auf steuerlicher Ebene noch nicht wirksam wurde. Dazu können Sie sich an den Dienst Vorabentscheidungen in Steuerangelegenheiten (Ruling), einen autonomen Dienst des FÖD Finanzen, wenden.
Anträge auf individuelle Vereinbarungen zu Kosten, die dem Arbeitgeber obliegen, werden ausschließlich vom Dienst Vorabentscheidungen in Steuerangelegenheiten bearbeitet. Dies gilt sowohl für neue Anträge als auch für Anträge auf Verlängerung solcher Vereinbarungen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Dienstleistungskatalog (PDF, 321.95 KB).
Kontaktdaten
Die Abteilung Sektorenkoordination können Sie kontaktieren unter:
FÖD Finanzen
Generalverwaltung Steuerwesen Verwaltung Große Unternehmen
Zentrum GU Verwaltung und spezialisierte Kontrollen – Abteilung Sektorenkoordination
Boulevard du Jardin Botanique 50/3354
1000 Brüssel