Vermeiden Sie Zahlungen auf staatliche Konten vom 12. bis 14. Dezember 2025. Erfahren Sie mehr über die Migration der staatlichen Konten.

Intervat

Mit der Anwendung Intervat können Sie Ihre MwSt.-Erklärungen (oder die Ihrer Kunden) einreichen.

Die kommerziellen Zertifikate „Isabel“ und „Globalsign“ bieten ab dem 31. Januar 2024 keinen Zugang mehr zu den E-Services des FÖD Finanzen.

Es gibt mehrere Alternativen, um sich anzumelden:

  • mit einem belgischen elektronischen Personalausweis (eID) oder mit itsme®
  • mit einem elektronischen Identifizierungsmittel eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der eIDAS implementiert hat
  • wenn Sie über keines dieser Anmeldemittel verfügen, können Sie über „ForReg“ den Zugang zu Intervat beantragen.

Zudem werden die Mitarbeiter eines Unternehmens eine „Rolle“ (Zugang) benötigen, um weiterhin im Namen des Unternehmens handeln zu können.

Weitere Informationen
 

Aktualität
 

  • 02.12.2025 - Gelangen Sie auch über MyMinfin zu Intervat

    Sie können von nun an Ihre MwSt.-Erklärungen über unser Portal MyMinfin einreichen. Dort finden Sie nun auch den Link zur Anwendung Intervat in der Registerkarte „Meine Erklärung“.

    Die Funktionen von Intervat haben sich nicht geändert.

  • 08.10.2025 - Für Widerspruch gegen eine endgültige Ersatzerklärung (Réclamation à l’encontre d’une déclaration de substitution définitive) steht ein neues XSD-Schema (CDS-in_V0_1 1) zur Verfügung. Dieses Schema können Sie in der 'technischen Dokumentation' einsehen.

  • 28.05.2025 - Der Standard-MwSt.-Satz in Estland wird am 1. Juli 2025 von 22 % auf 24 % erhöht

    Welche Auswirkungen hat dies auf die One-Stop-Shop-Erklärungen (OSS)?

    • Für die EU- und Nicht-EU-Regelungen: Die Erklärungen für das 2. Quartal 2025 können Transaktionen mit zwei verschiedenen Sätzen enthalten:
      • einen Satz von 22 % für vor dem 1. Juli 2025 bewirkte Umsätze,
      • einen Satz von 24 % für ab dem 1. Juli 2025 bewirkte Umsätze.
    • Für die Einfuhrregelung: Der Satz von 24 % muss ab der Erklärung in Bezug auf die im Juli 2025 bewirkten Umsätze angewandt werden.
       
  • 10.01.2025 - Änderungen im Rahmen der neuen Mehrwertsteuerkette ab dem 1. Januar 2025

    Wie wir in der Mitteilung vom 22. November 2024 angekündigt haben, tritt dat Gesetz zur Modernisierung der Mehrwertsteuerkette und der Einnahme von Steuerforderungen und nichtsteuerlichen Forderungen innerhalb des FÖD Finanzen am 1. Januar 2025 in Kraft. An diesem Datum werden wir daher einige Änderungen an Intervat vornehmen:

    • Abschaffung der Möglichkeit, eine berichtigende periodische Erklärung nach der gesetzlichen Frist für die Einreichung einzureichen.
    • Abschaffung der Möglichkeit, eine periodische Erklärung für einen Zeitraum einzureichen, für den eine Ersatzerklärung definitiv ist.
    • Streichung des Ankreuzfeldes „Nicht zu begründen“, wenn ein Warnhinweis zum Begründen angezeigt wird. Bei einigen Validierungsregeln müssen Sie unbedingt eine Begründung angeben.
    • Aktualisierung einiger Validierungsregeln, damit sie den neuen Vorschriften besser entsprechen.

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