Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Intervat

Die Anwendung Intervat ermöglicht Steuerpflichtigen und ihren Bevollmächtigten die Einreichung ihrer Erklärungen und anderer MwSt.-Dokumente sowie den Zugang zu One-Stop-Shop (OSS).

Zugriff auf Intervat

Weitere Informationen in deutscher Sprache finden Sie in den Rubriken:

Aktualität

  • 14.07.2022 - One-Stop-Shop (OSS) – EU E-Commerce: Erinnerungsschreiben fälschlicherweise versandt

    Aufgrund eines technischen Zwischenfalls haben die im OSS-System registrierten Steuerpflichtigen fälschlicherweise ein Erinnerungsschreiben für die Einreichung der Erklärung für das zweite Quartal 2022 erhalten.

    Die gesetzliche Frist für die Einreichung dieser Erklärung ist tatsächlich der 31. Juli 2022.

    Auch wenn Sie dieses Erinnerungsschreiben erhalten haben, haben Sie also bis zum 31. Juli 2022 Zeit, um Ihre OSS-Verpflichtungen in Bezug auf diesen Zeitraum zu erfüllen.

    Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
     
  • 28.06.2022 - Ende des Versands von Zahlungsformularen auf Papier

    Ab dem 30. Juni 2022 können Sie für Ihre MwSt.-Zahlungen keine vorgedruckten Formulare mehr anfordern.

    Das Ankreuzfeld „Bestellung von Zahlungsformularen“ wird es daher in Intervat nicht mehr geben.

    Möchten Sie Ihre Zahlungen weiterhin per Banküberweisung tätigen? Die Kontonummer und die Mitteilung sind künftig auf der Empfangsbestätigung des Versands Ihrer Erklärung angegeben.