Wenn Sie verpflichtet sind, periodische Mehrwertsteuererklärungen einzureichen, müssen Sie die jährliche Liste der mehrwertsteuerpflichtigen Kunden (auch Kundenliste genannt) über Intervat einreichen.
Ausnahme: Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, Ihre periodischen Mehrwertsteuererklärungen auf Papier einzureichen, können Sie Ihre Kundenliste ebenfalls auf Papier einreichen.
Wenn Ihr Unternehmen einer anderen Regelung unterliegt, können Sie Ihre Kundenliste über Intervat einreichen. Die Einreichung auf Papier ist gestattet, jedoch müssen Sie das Formular in diesem Fall bei dem für Sie zuständigen Amt beantragen und ausgefüllt an das Scanningcenter zurücksenden.
Wie können Sie Ihre Kundenliste ganz einfach über Intervat einreichen?
Wenn Sie Ihre Tätigkeit eingestellt haben, müssen Sie Ihre Kundenliste innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Verlust Ihrer Eigenschaft als MwSt.-Pflichtiger einreichen. Achtung! Wenn Sie Ihre Tätigkeit im Jahr 2024 eingestellt haben, dürfen Sie keine „leere“ Liste einreichen, indem Sie das in der periodischen Erklärung vorgesehene Feld ankreuzen.
Für die Einreichung Ihrer Kundenliste gelten spezifische Regeln, wenn ein Mitglied einer MwSt.-Einheit eintritt, austritt oder nach der Einstellung der Tätigkeiten oder wenn die Tätigkeiten einer MwSt.-Einheit eingestellt oder geändert werden.
Was muss ich tun, wenn ich keine Umsätze bewirkt habe, die in die Kundenliste eingetragen werden müssen?
Sie sind | Was müssen Sie tun? |
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ein(e) Steuerpflichtige(r), die/der verpflichtet ist, eine periodische Mehrwertsteuererklärung einzureichen |
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ein(e) Steuerpflichtige(r), die/der der Sonderregelung für Landwirte unterliegt | Reichen Sie eine „leere“ Liste ein. |
ein (e) Steuerpflichtige(r), der der Steuerbefreiungsregelung unterliegt | Sie müssen keine Kundenliste mehr einreichen. |
Mitglied einer MwSt.-Einheit, die verpflichtet ist, periodische MwSt.-Erklärungen einzureichen |
Reichen Sie eine „leere“ Liste ein. |
ein(e) andere(r) Steuerpflichtige(r) | Informieren Sie Ihr zuständiges Amt schriftlich. |