Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mehrwertsteuerpflichtiger? Reichen sie ihre kundenliste 2022 vor dem 31. März 2023 ein

Datum:

Wenn Sie verpflichtet sind, periodische Mehrwertsteuererklärungen einzureichen, müssen Sie die jährliche Liste der mehrwertsteuerpflichtigen Kunden (auch Kundenliste genannt) über Intervat einreichen.
Ausnahme: Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, Ihre periodischen Mehrwertsteuererklärungen auf Papier einzureichen, können Sie Ihre Kundenliste ebenfalls auf Papier einreichen.

Wenn Ihr Unternehmen einer anderen Regelung unterliegt, können Sie Ihre Kundenliste über Intervat einreichen. Die Einreichung auf Papier ist gestattet, jedoch müssen Sie das Formular in diesem Fall bei dem für Sie zuständigen Amt beantragen und ausgefüllt an das Scanningcenter zurücksenden. 

Wie können Sie Ihre Kundenliste ganz einfach über Intervat einreichen?

Wenn Sie Ihre Tätigkeit eingestellt haben, müssen Sie Ihre Kundenliste innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Verlust Ihrer Eigenschaft als MwSt.-Pflichtiger einreichen.

Für die Einreichung Ihrer Kundenliste gelten spezifische Regeln, wenn ein Mitglied einer MwSt.-Einheit eintritt, austritt oder nach der Einstellung der Tätigkeiten oder wenn die Tätigkeiten einer MwSt.-Einheit eingestellt oder geändert werden.

Was muss ich tun, wenn ich keine Umsätze bewirkt habe, die in die Kundenliste eingetragen werden müssen?

Sie sind Was müssen Sie tun?
ein(e) Steuerpflichtige(r), die/der verpflichtet ist, eine periodische Mehrwertsteuererklärung einzureichen
  • Kreuzen Sie das entsprechende Feld in der letzten periodischen Mehrwertsteuererklärung des Kalenderjahres an. Folglich müssen Sie keine Kundenliste einreichen.
  • Anmerkung: Als Toleranzmaßnahme berücksichtigt der FÖD Finanzen auch die Felder, die in den periodischen MwSt.-Erklärungen der ersten drei Monate oder des ersten Quartals des Jahres 2023 angekreuzt werden.
  • Oder Sie reichen eine „leere“ Liste ein. 
ein(e) Steuerpflichtige(r), die/der der Sonderregelung für Landwirte unterliegt Reichen Sie eine „leere“ Liste ein.
ein (e) Steuerpflichtige(r), der der Steuerbefreiungsregelung unterliegt Sie müssen keine Kundenliste mehr einreichen.
Mitglied einer MwSt.-Einheit, die verpflichtet ist, periodische MwSt.-Erklärungen einzureichen

Reichen Sie eine „leere“ Liste ein.

ein(e) andere(r) Steuerpflichtige(r) Informieren Sie Ihr zuständiges Amt schriftlich.

Wie reichen Sie eine „leere“ Kundenliste in Intervat ein?