Als Vollmachtgeber kann Ihr Unternehmen Vollmachten verwalten, um einen Dritten zu bevollmächtigen, im Namen Ihres Unternehmens die Steuerangelegenheiten zu erledigen.
Ein Unternehmen als Vollmachtgeber anmelden
1. Erlauben Sie zunächst den Zugriff auf „Vollmachten“
Nur der gesetzliche Vertreter kann direkt (ohne Vollmacht oder Rolle):
- im Namen seines Unternehmens darauf zugreifen und
- die Vollmachten seines Unternehmens verwalten.
Um anderen Mitarbeitern des Unternehmens Zugang zu gewähren, müssen Sie zuvor die folgenden Schritte durchführen:
- Registrierung Ihres Unternehmens für die Verwaltung der Zugangsverwalter (VZU).
- Einen Hauptzugangsverwalter einrichten (HZV) = fakultativer Schritt.
Der gesetzliche Vertreter hat diese Position von Amts wegen inne, kann aber einen Mitarbeiter zum HZV ernennen.
Der HZV ist der Hauptverantwortliche für die Verwaltung der Zugänge Ihres Unternehmens und kann bei Bedarf weitere Mitarbeiter ernennen, die die Zugangsrechte zu eGov-Anwendungen mitverwalten:- Zugangsverwalter (ZV) pro Bereich, wie z. B. „Finanzen“ (Gruppe der E-Services des FÖD Finanzen und anderer öffentlicher Steuerdienste).
- „Gemeinsamer Hauptzugangsverwalter“, um die Zugangsrechte auf eGov-Anwendungen in allen Bereichen zu verwalten.
- Eventuell Ernennung von Zugangsverwaltern (ZV). Sie können die Benutzer verwalten, indem sie ihnen über einen Einladungsmechanismus in Meine eGov Rollenverwaltung bereichsspezifische Rollen zuweisen.
- Zuweisung der Rollen: Die Rolle ermöglicht es einem Benutzer (Mitarbeiter des Unternehmens oder nicht), sich im Namen des Unternehmens bei einem E-Service des FÖD Finanzen (oder eines anderen öffentlichen Dienstes) anzumelden.
Der gesetzliche Vertreter, der (gemeinsame) HZV und der ZV des betreffenden Bereiches (hier „Finanzen“) sind für die Verwaltung der den Mitarbeitern zugewiesenen Rollen verantwortlich:- Sie erstellen neue Zuweisungen für neue Mitarbeiter oder bei einem internen Stellenwechsel.
- Sie löschen die Rollen der Mitarbeiter, die nicht mehr Teil des Unternehmens sind oder intern ihre Stelle wechseln.
Siehe auch: schematische Ansicht der zu befolgenden Schritte (PDF, 117.15 KB)
Um als Vollmachtgeber auf die Anwendung „Vollmachten“ zugreifen zu können, müssen Sie also:
- entweder der gesetzliche Vertreter des Unternehmens sein
- oder die Rolle „FÖDFin-Vollmachtgeber“ haben, um Vollmachten zu verwalten.
Weitere Informationen über die Zuweisung der Rollen für die Anwendungen des FÖD Finanzen (Nur in Französisch und Niederländisch).
2. Melden Sie sich in der Anwendung „Vollmachten“ an
Auf der Seite „Verwaltung der Vollmachten“ von CSAM klicken Sie auf „Meine Steuermandate verwalten“, um auf Ihre Vollmachten zuzugreifen, die mit den E-Services des FÖD Finanzen verbunden sind.
1. „Digitaler Schlüssel“: Wählen Sie Ihre Identifizierungsmethode.
Die digitalen Schlüssel sind mit Ihrer persönlichen Identität verknüpft. Es ist nicht möglich, einen digitalen Schlüssel für ein Unternehmen oder einen gesetzlichen Vertreter (wenn es sich um eine juristische Person handelt) zu erstellen.
Daher können sich nur natürliche Personen identifizieren, um im Namen eines Unternehmens zu handeln.
Probleme bei der Identifizierung mit einem digitalen Schlüssel? (Nur in Französisch und Niederländisch)
2. Wählen Sie ein Profil
Wenn Sie ein gesetzlicher Vertreter sind oder über Rollen verfügen, um im Namen eines Unternehmens zu handeln, müssen Sie das Profil auswählen, in dessen Namen Sie handeln möchten, bevor Sie auf „Vollmachten“ zugreifen können.
Sobald Sie sich mit Ihrem digitalen Schlüssel angemeldet haben, gelangen Sie zu einem neuen Anmeldebildschirm, der direkt Ihre verschiedenen Profile anzeigt, um:
- entweder in Ihrem eigenen Namen zu handeln
- oder im Namen eines Unternehmens: Ihr eigenes / Ihre eigenen Unternehmen und/oder jene(s), das/die Ihnen Rollen zugewiesen hat/haben.
Klicken Sie anschließend auf das Unternehmen, in dessen Namen Sie handeln möchten.
Sind Sie kein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens?
Sie können nur im Namen des Unternehmens handeln, das Ihnen die Rolle „FÖD FIN Vollmachtgeber“ zugewiesen hat.
Eine Fehlermeldung wird angezeigt, wenn Sie ein Unternehmen auswählen, für das Sie nicht über die richtige Rolle verfügen.
3. Sie sind bei „Vollmachten” angemeldet.
Arbeiten Sie mit verschiedenen Profilen? Sie müssen sich nicht abmelden, um mit einem anderen Profil zu handeln.
Klicken Sie oben rechts in „Vollmachten“ auf „Profil wechseln“, um zum Anmeldebildschirm zurückzukehren.