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Was ist die Anwendung „Vollmachten“?

Was ist die Anwendung „Vollmachten“?

  • An wen richtet sich die Anwendung „Vollmachten”?

    Die Anwendung „Vollmachten“ richtet sich an natürliche und juristische Personen, die:

    • einer Drittpartei eine Ermächtigung (= eine Vollmacht) erteilen möchten, damit diese in ihrem Namen auf verschiedene Online-Dienste des FÖD Finanzen (sowie auf andere föderale Online-Dienste) zugreifen kann,
    • eine Ermächtigung (= eine Vollmacht) erhalten möchten, um im Namen einer Drittpartei auf verschiedene Online-Dienste des FÖD Finanzen (sowie auf andere föderale Online-Dienste) zuzugreifen.

    Ein Bürger (natürliche Person) handelt immer als Vollmachtgeber, der einem Bevollmächtigten eine Vollmacht erteilt.

    Je nach Art der Vollmacht kann ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person) als Vollmachtgeber oder als Bevollmächtigter handeln.

  • Was kann ich mit der Anwendung „Vollmachten“ tun?

    Als Vollmachtgeber

    Sie können einer Drittpartei (Bevollmächtigter) eine Vollmacht erteilen, damit diese bei einem oder mehreren föderalen Online-Diensten dieselben Handlungen wie Sie durchführen kann.

    Wie?

    • Entweder Sie erstellen eine Vollmacht und benennen einen Bevollmächtigten,
    • oder Sie akzeptieren eine Vollmacht, die Ihr Bevollmächtigter bereits erstellt hat.
       

    Als Bevollmächtigter

    Sie können eine von Ihrem Kunden zu unterzeichnende Vollmacht akzeptieren oder erstellen, damit Sie bei einem oder mehreren föderalen Online-Diensten dieselben Handlungen wie er durchführen können.

    Eine Vollmacht wird aktiv, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet wurde: Vollmachtgeber und Bevollmächtigter.

    Es gibt auch verschiedene Arten von Vollmachten, je nachdem, welchen Online-Dienst Sie nutzen möchten.
     

    Mögliche Handlungen

    Diese Handlungen können für mehrere Vollmachten ebenfalls über eine einzige Datei erfolgen.

  • Welche verschiedenen Arten von Vollmachten gibt es?

  • Wer kann eine Vollmacht erteilen oder annehmen?

    Dies hängt von der Art der Vollmacht ab.

    Vollmachtgeber Bevollmächtigter
    Natürliche Person

    Unternehmen

    Natürliche Person Unternehmen
    Akzisen_pro Nein Ja Nein Ja
    BEPS 13 Nein Ja Nein Ja
    Biztax Nein Ja Nein Ja
    E705 Ja Ja Nein Ja
    e-DEPO Ja Ja Ja Ja
    Finprof Nein Ja Nein Ja
    MyMinfin Ja Nein Nein Ja
    MwSt. Nein Ja Nein Ja

    Organismus für gemeinsame Anlagen

    Nein Ja Nein Ja
    Steuerlicher Wohnsitz Ja Ja Nein Ja
    Streitsachen Ja Ja Nein Ja
    Tax-on-web StnP Ja Nein Nein Ja
    Tax-on-web StGF/NP Ja Nein Nein Ja
    UBO-Register Nein Ja Nein Ja
    Zoll_pro Nein Ja Nein Ja

  • Was versteht man unter „einzige Vollmacht“?

    „Einzige Vollmacht“ bedeutet, dass es für denselben Zeitraum nur einen aktiven Bevollmächtigten pro Vollmachtart geben kann.

    Lediglich die folgenden Vollmachtarten sind einzige Vollmachten:

    • BEPS13
    • Biztax
    • Tax-on-web StnP
    • Tax-on-web StGF/NP
    • MwSt.
    • Verbrauchsteuer_pro
    • Zoll_pro
       

    Beispiel einer einzigen Vollmacht

    Am 1. Januar 2010 erteilte das Unternehmen Dupond dem Buchhaltungsbüro Chiffres&More eine zeitlich unbegrenzte Biztax-Vollmacht.

    Am 1. Januar 2020 hat das Unternehmen seine Buchhaltungstätigkeiten an das Buchhaltungsbüro Fiscalicious übertragen.

    Es musste somit Chiffres&More spätestens am 31. Dezember 2019 die Vollmacht entziehen.

    Für die anderen Vollmachten können Sie gleichzeitig mehrere aktive Vollmachten für die gleiche Vollmachtart haben.

    Beispiel einer nicht einzigen Vollmacht

    Am 1. Januar 2010 erteilte das Unternehmen Dupond dem Büro Top Perso eine Finprof-Vollmacht.

    Am 1. Januar 2020 erteilte das Unternehmen Dupond dem Büro Perso&More eine weitere Finprof-Vollmacht.

    Die Vollmacht für Top Perso bleibt aktiv.

  • Was versteht man unter „sensible Vollmacht“?

    Dies betrifft nur die Arten von Vollmachten Tax-on-web und MyMinfin.

    Bei der Erstellung einer Vollmacht kann eine der beiden Parteien als „sensibel“ angesehen werden. In diesem Fall darf nicht jeder Mitarbeiter des bevollmächtigten Unternehmens die Akte des Vollmachtgebers einsehen.

    Die Akte darf nur von der Person (Bevollmächtigter oder Mitarbeiter) eingesehen werden, der in Meine EGov Rollenverwaltung eine Rolle mit dem Attribut „sensible Vollmachten“ zugewiesen wurde.

    Beispiel

    Ein selbstständiger Geschäftsführer vertraut die Verwaltung seiner persönlichen Steuerangelegenheiten und die seines Unternehmens einem vertrauenswürdigen Buchhaltungsbüro an.

    Die MwSt.-Erklärung kann von einem der Mitarbeiter des Büros abgewickelt werden. Für seine persönliche Steuererklärung wünscht er jedoch, dass diese ausschließlich vom Geschäftsführer des Buchhaltungsbüros bearbeitet wird.

    Deshalb müssen zwei Vollmachten erstellt werden: eine für die MwSt. und eine für Tax-on-web StnP.

    Wie wird die Vollmacht „sensibel“?

    • Der Vollmachtgeber (selbstständiger Geschäftsführer) muss die Vollmacht für Tax-on-web StnP als „sensibel“ einstufen.

    • Der Bevollmächtigte (Geschäftsführer des Buchhaltungsbüros) muss eine Rolle mit dem Attribut „sensible Vollmachten“ in Meine EGov Rollenverwaltung erstellen (lassen).

  • Wann muss ich im Besitz einer Vollmacht sein?

    • Um im Namen eines anderen Unternehmens als dem eigenen zu handeln.
      Beispiele:
      • Sie arbeiten für ein Sozialsekretariat und müssen die Erklärung zum Berufssteuervorabzug für einen Kunden einreichen.
      • Sie sind selbstständiger Buchhalter und müssen die Erklärung zur Gesellschaftssteuer für einen Kunden einreichen.
         
    • Um im Namen einer anderen natürlichen Person zu handeln.
      Beispiele:
      • Sie möchten auf die MyMinfin-Akte eines Kunden zugreifen.
      • Sie möchten die Steuererklärung eines Kunden einreichen.
      • Als Anwalt benötigen Sie bei einer Streitsache (StnP) Zugang zur Akte eines Mandanten.
  • In welcher Situation brauche ich keine Vollmacht?

    • Um im Namen eines Unternehmens zu handeln, dessen gesetzlicher Vertreter oder Mitarbeiter mit entsprechender Funktion Sie sind.
    • Als Bürger, um in Ihrem eigenen Namen zu handeln.