Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

MwSt.: Beginn, Änderung oder Einstellung der Tätigkeit (Anwendung e604)

Wenn Sie eine Tätigkeit beginnen, ändern oder einstellen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • einen Antrag auf MwSt.-Identifikation (Formular 604A) oder
  • eine Erklärung über Änderung einer MwSt.-Identifikation (Formular 604B) oder
  • eine Erklärung über Tätigkeitseinstellung (Formular 604C).

Wenn Sie diese Formalitäten selbst erledigen, müssen Sie diese Formulare online einreichen.

Reichen Sie Ihr Formular 604A, 604B oder 604C online ein

(Anmerkung: Die Anwendung e604 funktioniert nicht mit dem Internet-Explorer)
 

Wie können Sie im Namen Ihres Unternehmens auf die Anwendung e604 zugreifen?

Identifizieren Sie sich:

Um die Anwendung nutzen zu können, müssen Sie:

  • entweder der gesetzliche Vertreter des Unternehmens sein
  • oder, wenn Sie Angestellter sind, über eine entsprechende „Rolle“ verfügen, die Ihnen der gesetzliche Vertreter zugeteilt hat.

Ihnen muss folgende Rolle zugeteilt werden: „FÖD Fin Bezeichnung eigenes Unternehmen“ (Bezeichnung der Eigenschaft: „Bezeichnung MwSt.“).

Diese Rolle können Sie über „Meine eGov-Rollenverwaltung“ erstellen (weitere Informationen finden Sie unter „Rollenzuweisungen verwalten“).
 

Wie können Sie als Bevollmächtigter oder als Kurator auf die Anwendung e604 zugreifen?

Identifizieren Sie sich

Um die Anwendung e604 nutzen zu können, müssen Sie über eine aktive MwSt.-Vollmacht im Namen Ihres Kunden verfügen.

Verwenden Sie die Rolle „FÖD Fin Vollmachtnutzer“, um Ihren Mitarbeitern eine Vollmacht zu erteilen (Bezeichnung der Eigenschaft: „Vollmachtnutzer MwSt.”).
 

Wie können Sie über MyMinfin auf die Anwendung e604 zugreifen?

Sie können auch über MyMinfin (vor und nach Identifizierung) auf die Anwendung zugreifen. Den Link zur Anwendung finden Sie unter „Nützliche Links“  : „MwSt.: Beginn, Änderung oder Einstellung der Tätigkeit (Anwendung e604)“.
 

Welche anderen Möglichkeiten gibt es, um ein Formular 604A, 604B oder 604C für mein Unternehmen einzureichen?

Wenn Sie diese Formalitäten nicht selbst erledigen möchten, können Sie sich an einen Buchprüfer oder an einen zugelassenen Unternehmensschalter wenden.

Nur wenn Sie nicht über die notwendigen Informatikmittel verfügen, um sich mit der Anwendung zu verbinden (und Sie die Formalitäten selbst erledigen möchten), können Sie einen (begründeten) Antrag auf eine Ausnahmeregelung stellen, um das Papierformular zu erhalten.