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Den Mobiliensteuervorabzug zahlen

Den Mobiliensteuervorabzug zahlen

  • Wann muss ich den Mobiliensteuervorabzug erklären und zahlen?

    Der Mobiliensteuervorabzug muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Zuerkennung oder der Ausschüttung der steuerpflichtigen Einkünfte erklärt und gezahlt werden. Indem Sie dieses Datum einhalten, vermeiden Sie Verzugszinsen und Sanktionen (Steuerzuschläge und/oder Geldbußen). Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag, um Ihre Erklärung einzureichen oder Ihre Zahlung zu leisten.

  • Wie wird der Mobiliensteuervorabzug gezahlt?

    Nachdem Sie Ihre Erklärung bestätigt haben, erhalten Sie die Informationen, die für die Zahlung nötig sind.

    Schritt 4 von4 : zahlung und begründung

    Sie können die Informationen bezüglich der Zahlung von zuvor eingereichten Erklärungen auch in der Registerkarte „Verlauf der Einreichungen“ einsehen.

    Diese Informationen werden auch auf der Übersicht Ihrer PDF-Erklärung aufgeführt.

  • Wie werden Verzugszinsen berechnet?