Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mobiliensteuervorabzug über MyMinfin

MyMinfin ermöglicht es Ihnen, Ihre Erklärungen zum Mobiliensteuervorabzug online einzureichen.
MyMinfin ersetzt die alte Anwendung MStV-on-Web zur Einreichung der Erklärungen.

Eine Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug einreichen

(Melden Sie sich an > Registerkarte „Meine Erklärung“ > „Mobiliensteuervorabzug“)

Neuigkeit

 

 

Archiv