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Sich bei MyMinfin anmelden - Mobiliensteuervorabzug


 

Sich bei MyMinfin anmelden – Mobiliensteuervorabzug

Sich als Privatperson anmelden (für seine eigenen Erklärungen)

Wie kann ich mich als Privatperson für meine eigenen Erklärungen anmelden?

Sobald Sie sich mit Ihrem digitalen Schlüssel bei MyMinfin angemeldet haben, haben Sie direkten Zugriff auf Ihre Akte.

Wählen Sie in der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Mobiliensteuervorabzug“. 

Wählen Sie in Schritt 1 „Wahl des Erklärenden“ bei der Einreichung der Erklärung: „Für mich selbst oder das Unternehmen, für das ich angemeldet bin“. 

Die Erklärung enthält dann Ihre Nationalregisternummer. 

Sich als Unternehmen anmelden (für die Erklärungen des eigenen Unternehmens)

  • Wie kann ich mich für die Erklärungen meines eigenen Unternehmens anmelden?

    Sobald Sie sich mit Ihrem digitalen Schlüssel bei MyMinfin angemeldet haben, gelangen Sie zu einem Anmeldebildschirm, der Ihre verschiedenen Profile anzeigt, um:

    • icône citoyen entweder in Ihrem eigenen Namen zu handeln
    • icône entreprise oder im Namen eines Unternehmens zu handeln: Ihr Unternehmen und diejenigen, deren Bevollmächtigter Sie sind


    Klicken Sie anschließend auf das Unternehmen, in dessen Namen Sie handeln möchten.

    Wählen Sie in der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Mobiliensteuervorabzug“.

    Wählen Sie in Schritt 1 „Wahl des Erklärenden“ bei der Einreichung der Erklärung: „Für mich selbst oder das Unternehmen, für das ich angemeldet bin“.

    Die Erklärung enthält dann die Unternehmensnummer Ihres Unternehmens.

  • Wie verwalte ich die Zugänge innerhalb meines Unternehmens?

    Als gesetzlicher Vertreter Ihres Unternehmens müssen Sie Ihren Angestellten eine „Rolle“ (Zugang) zuweisen.

    Diese Rolle können Sie über „Meine eGov-Rollenverwaltung“ erstellen (weitere Informationen auf Rollenzuweisungen verwalten).

    Die zu benutzende Rolle ist: „FÖD Fin Bezeichnung eigenes Unternehmen“ (Bezeichnung der Eigenschaft: „Erklärung Mobiliensteuervorabzug“).

Sich als Bevollmächtigter anmelden (für die Erklärungen eines anderen Unternehmens oder einer anderen Person)

  • Welche Anmeldemöglichkeiten habe ich als Bevollmächtigter?

    Sie können sich auf folgende Arten anmelden:

    • mit einer Vollmacht (wenn Sie sich im Namen eines Unternehmens anmelden),
    • ohne Vollmacht.

    Es muss keine Vollmacht genutzt werden, es wird jedoch dringend empfohlen.

    Wenn Sie eine Vollmacht verwenden, können Sie zwischen Erklärungen, die im Namen Ihres eigenen Unternehmens eingereicht wurden, und Erklärungen, die für Ihre Kunden eingereicht wurden, unterscheiden.

    Erklärungen, die für einen Kunden eingereicht wurden, sind in der MyMinfin-Akte dieses Kunden einsehbar und erscheinen nicht mehr in Ihrem Verlauf.

  • Welche Vollmachten können genutzt werden, um den Mobiliensteuervorabzug zu erklären?

    Wir haben die Nutzung der bestehenden Vollmachten Biztax und Finprof auf die Erklärung des Mobiliensteuervorabzugs ausgeweitet.

    Sie verfügen bereits über eine Vollmacht Biztax oder Finprof? Sie brauchen nichts zu unternehmen.

    Sie verfügen noch nicht über eine Vollmacht Biztax oder Finprof? Stellen Sie den Antrag über die Anwendung „Vollmachten“. Vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Rolle (Zugang) haben, um Vollmachten für Ihr Unternehmen oder die Kunden Ihres Unternehmens zu erstellen.

  • Wie kann ich mich mit einer Vollmacht anmelden?

    Sobald Sie sich mit Ihrem digitalen Schlüssel bei MyMinfin angemeldet haben, gelangen Sie zu einem Anmeldebildschirm, der Ihre verschiedenen Profile anzeigt, um:

    • icône citoyen entweder in Ihrem eigenen Namen zu handeln
    • icône entreprise oder im Namen eines Unternehmens zu handeln: Ihr Unternehmen und diejenigen, deren Bevollmächtigter Sie sind


    Wählen Sie das Unternehmen, dessen Bevollmächtigter Sie sind und in dessen Namen Sie handeln möchten.

    In MyMinfin wählen Sie „Als Bevollmächtigter auf die Akte eines Kunden zugreifen“.


    Waehlen sie als bevollmaechtiger auf die akte eines kunden zugreifen

    Wählen Sie die Vollmacht (Biztax oder Finprof) des betreffenden Kunden, um auf seine Akte zuzugreifen.

    In MyMinfin, Auswahl des Biztax- oder Finprof-Mandats

    Klicken Sie in der Registerkarte „Meine Erklärung“ auf „Mobiliensteuervorabzug“.
    Da Sie im Namen Ihres Kunden angemeldet sind, können Sie nur einen einzigen Erklärenden auswählen. Klicken Sie auf „Weiter“.

    Wahl des Erklärenden: nur eine Möglichkeit

    Sie können anfangen, die Erklärung für Ihren Kunden einzureichen.

  • Wie kann ich mich ohne Vollmacht im Namen einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens anmelden?

    Sobald Sie mithilfe Ihres digitalen Schlüssels angemeldet sind, gelangen Sie direkt in MyMinfin, wenn Sie weder Vollmacht noch mehrere Profile haben.

    Wählen Sie in der Registerkarte „Meine Erklärung“ „Mobiliensteuervorabzug“. 

    Wählen Sie in Schritt 1 „Wahl des Erklärenden“ bei der Einreichung der Erklärung:

    • entweder „Für einen anderen Bürger“
    • oder „Für ein anderes Unternehmen“.

    Die Erklärung enthält dann:

    • entweder die Nationalregisternummer dieser anderen Person
    • oder die Unternehmensnummer dieses anderen Unternehmens.

    Die Erklärung erscheint dann in MyMinfin zugleich:

    • in Ihrer eigenen Akte und
    • in der Akte der anderen Person oder des Unternehmens.
  • Wie erkenne ich den Unterschied zwischen einer Anmeldung mit und einer Anmeldung ohne Vollmacht?

    Wenn die Vollmacht aktiv ist und Sie sich „im Namen eines Unternehmens“ anmelden, können Sie anschließend als Bevollmächtigter auf die Akte eines Kunden zugreifen.

    Als bevollmaechtiger auf die akte eines kunden zugreifen

    Wenn Sie anschließend oben rechts auf das Profilsymbol klicken, sehen Sie für welchen Kunden Sie angemeldet sind.

    Profil mit unternehmensnummer und identitaetsauswahl

    Wenn Sie sich ohne Vollmacht angemeldet haben, wird nur Ihr Name oder der Name Ihres Unternehmens in Ihrem Profil genannt.

    bevollmaechtiger-profil-ohne-mandat

  • Wie verwalte ich die Zugänge innerhalb meines Unternehmens?

    Als gesetzlicher Vertreter Ihres Unternehmens müssen Sie Ihren Angestellten eine „Rolle“ (Zugang) zuweisen.

    Diese Rolle können Sie über „Meine eGov-Rollenverwaltung“ erstellen (weitere Informationen auf Rollenzuweisungen verwalten).

    Sie reichen Erklärungen zum Mobiliensteuervorabzug mit einer Vollmacht ein

    • Mit einer Vollmacht Biztax: die zu benutzende Rolle ist „FÖDFin Vollmachtnutzer“ (Bezeichnung der Eigenschaft: „Vollmachtnutzer Biztax“)
    • Mit einer Vollmacht Finprof: die zu benutzende Rolle ist „FÖDFin Vollmachtnutzer“ (Bezeichnung der Eigenschaft: „Vollmachtnutzer Finprof”)

    Sie reichen Erklärungen zum Mobiliensteuervorabzug ohne Vollmacht ein

    Die zu benutzende Rolle ist: „FÖD Fin Bezeichnung eigenes Unternehmen“ (Bezeichnung der Eigenschaft: „Erklärung Mobiliensteuervorabzug“).