Neue Verpflichtungen für Zahlungsdienstleister
Ab dem 1. Januar 2024 treten neue europäische Anforderungen für Zahlungsdienstleister in Kraft, um die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs bei grenzüberschreitenden Transaktionen im elektronischen Geschäftsverkehr zu erleichtern.
Die Zahlungsdienstleister (PSP) werden:
- detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den Mitgliedstaaten und die Empfänger dieser Zahlungen führen,
- die Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen, die aufgrund des Ortes des Zahlers und des Zahlungsempfängers als solche gelten, an die Steuerverwaltungen weiterleiten.
Die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten werden die Informationen über eine Standard-XML-Datei sammeln und sie in die europäische Datenbank „CESOP“, ein zentrales elektronisches Zahlungsverkehrssystem, übertragen.
CESOP:
- wird die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen speichern, gruppieren und analysieren und
- wird die Ergebnisse dieser Analysen den Eurofisc-Verbindungsbeamten, die auf die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug spezialisiert sind, zur Verfügung stellen.
Wie werden die Aufzeichnungen mitgeteilt?
Die betroffenen Zahlungsdienstleister müssen die XML-Dateien mit den Zahlungsinformationen wie folgt an die belgische Steuerverwaltung übermitteln:
- über das Portal MyMinfin,
- spätestens bis zum Ende des Monats nach dem Kalenderquartal, auf das sich die Informationen beziehen.
Rechtsgrundlagen
UE
- Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
- Verordnung (EU) 2020/283 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1504 der Kommission vom 6. April 2022 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Einrichtung eines zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystems (CESOP) zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
BE
Dokumentation
- Leitlinien für die Meldung von Zahlungsdaten von Zahlungsdienstleistern und deren Übermittlung an das zentrale elektronische Zahlungsverkehrssystem (CESOP)
- Definition des XML-Schemas und Benutzerleitfaden XSD (v4.0)
Nützliche Links
Europäische Kommission – CESOP
Kontakt
Diese E-Mail-Adresse ist ausschließlich für Fragen von Zahlungsdienstleistern im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Führung und Übermittlung von Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen bestimmt.