Fristen für die Einreichung der Erklärungen

Fristen für die Einreichung der Erklärungen

  • Antrag auf eine zusätzliche Frist, um Ihre Erklärung einzureichen

    Die Gewährung einer Fristverlängerung ist:

    • eine absolute Ausnahme und
    • nur aus rechtmäßigen Gründen oder in Fällen höherer Gewalt möglich.

    Antrag auf Fristverlängerung

  • Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Steuerjahr 2026

    In dieser  Übersicht (PDF, 53.17 KB) finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzstichtag.

    • Allgemeine Regel
      • Das Ende der Frist für die Einreichung der Erklärung ist gesetzlich auf den letzten Tag des siebten Monats festgelegt, der auf den Monat des Abschlusses des Geschäftsjahres folgt. 
      • Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
         
    • Ausnahme: Für Bilanzstichtage vom 31. Dezember 2025 bis zum 28. Februar 2026 ist das Ende der Frist auf den 30. September 2026 festgelegt.
      Schnellere Erstattung der GSt – StjP – StGF/G? Reichen Sie Ihre Erklärung spätestens am 28. August 2026 ein
       
    • Für wen?
      Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:
      • unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier),
      • unabhängig von der rechtlichen Lage (normal, Liquidation usw.),
      • unabhängig von der Art der Steuer (GSt., StjP, StGF/G).
  • Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Steuerjahr 2025

    In dieser  Übersicht (PDF, 122.88 KB) finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzstichtag.

    • Allgemeine Regel
      • Das Ende der Frist für die Einreichung der Erklärung ist gesetzlich auf den letzten Tag des siebten Monats festgelegt, der auf den Monat des Abschlusses des Geschäftsjahres folgt. 
      • Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
         
    • Ausnahme: Für Bilanzstichtage vom 31. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025 ist das Ende der Frist auf den 10. Oktober 2025 festgelegt.
      Schnellere Erstattung der GSt – StjP – StGF/G? Reichen Sie Ihre Erklärung spätestens am 29. August 2025 ein
       
    • Für wen?
      Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:
      • unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier),
      • unabhängig von der rechtlichen Lage (normal, Liquidation usw.),
      • unabhängig von der Art der Steuer (GSt., StjP, StGF/G).
  • Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Steuerjahr 2024

     In dieser Übersicht (PDF, 128.59 KB) finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzstichtag.

    • Allgemeine Regel
      • Das Ende der Frist für die Einreichung der Erklärung ist gesetzlich auf den letzten Tag des siebten Monats festgelegt, der auf den Monat des Abschlusses des Geschäftsjahres folgt. 
      • Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
         
    • Ausnahme: Für Bilanzstichtage vom 31. Dezember 2023 bis zum 29. Februar 2024 ist das Ende der Frist auf den 7. Oktober 2024 festgelegt.
      Schnellere Erstattung der GSt – StjP – StGF/G? Reichen Sie Ihre Erklärung spätestens am 30. August 2024 ein
       
    • Für wen?
      Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:
      • unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier),
      • unabhängig von der rechtlichen Lage (normal, Liquidation usw.),
      • unabhängig von der Art der Steuer (GSt., StjP, StGF/G).
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