Biztax

VoG oder Stiftung? Weitere Informationen zur Steuer der juristischen Personen.

Biztax ermöglicht es Ihnen, Erklärungen zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften einzureichen.

Zugriff auf Biztax

Die kommerziellen Zertifikate „Isabel“ und „Globalsign“ haven seit dem 31. Januar 2024 keinen Zugang mehr zu den E-Services des FÖD Finanzen gewährt
 

Aktualität

  • 14.10.2025 – Bearbeitungsstand der Erklärungen, die zu einer Erstattung führen

  • 08.08.2025 – Mitteilung vom 30. April 2025: Genauere Angaben

    Wie in der Mitteilung vom 30. April 2025 angekündigt, ist das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärungen mit Bilanzstichtagen vom 31. Dezember 2024 bis einschließlich 28. Februar 2025 der 30. September 2025.

    Wenn Sie Ihre Erklärung spätestens am 29. August 2025 einreichen und:

    • diese zu einer Zahlung führt, werden wir sie erst ab dem 1. Oktober 2025 bearbeiten. Wenn Sie die Erklärung im August einreichen, müssen Sie also nicht früher zahlen als bei einer Einreichung im September.
    • Sie Anspruch auf eine Erstattung haben, werden wir Ihre Erklärung vorrangig bearbeiten. AAbgesehen von Ausnahmefällen erhalten Sie die Erstattung also spätestens Ende Dezember 2025.
       
  • 30.04.2025 - Öffnung von Biztax für das Steuerjahr 2025

    Müssen Sie eine Erklärung zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften einreichen? Biztax ist jetzt für das Steuerjahr 2025 verfügbar.

    Fristen

    Das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärungen mit den Bilanzstichtagen vom 31. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025 einschließlich ist der 30. September 2025.

    Wenn Sie Ihre Erklärung spätestens am 29. August 2025 einreichen und Anspruch auf eine Erstattung haben, werden wir Ihre Erklärung vorrangig bearbeiten. Abgesehen von Ausnahmefällen erhalten Sie die Erstattung also spätestens Ende Dezember 2025.

  • 13.03.2025 - Versendung von Benachrichtigungen an die eBox der Unternehmen

    Seit Dienstag, dem 4. März 2025, versenden wir Benachrichtigungen an die eBox der Unternehmen für folgende Dokumente:

    Während dieser ersten Phase versenden wir die oben genannten Dokumente auch auf Papier.
    Für den Kontrollbericht versenden wir keine Benachrichtigung an die eBox. Sie können diesen über MyMinfin einsehen.

    In einer späteren Phase werden wir Benachrichtigungen an die eBox für folgende Dokumente senden:

    Die oben genannten Dokumente können Sie über MyMinfin einsehen.

    • Auskunftsersuchen,
    • Berichtigungsanzeige,
    • Notifizierung des Veranlagungsbeschlusses,
    • Notifizierung einer Veranlagung von Amts wegen,
    • freies Schreiben.
    • Steuerbescheid für die Gesellschaftssteuer, Steuer der juristischen Personen, Steuer der Gebietsfremden/juristische Personen,
    • Erinnerungsschreiben,
    • Mitteilung einer Geldbuße,
    • Steuerbescheid für administrative Geldbußen.
  • 09.12.2024 - Ab sofort können Sie Vollmachten „Biztax“ und/oder „MwSt.“ mit verschiedenen Bevollmächtigten gleichzeitig aktivieren

    Um Ihren Bedürfnissen in Bezug auf die Gesellschaftssteuer, die MwSt. oder Pillar 2 besser zu entsprechen, können Sie nun mehrere Vollmachten „Biztax“ und/oder „MwSt.“ mit verschiedenen Bevollmächtigten unterzeichnen.

    Die Vollmachtarten „Biztax“ und „MwSt.“ sind also nicht mehr „einzige Vollmachten“. Sie können für diese beiden Arten von Vollmachten maximal drei verschiedene Personen gleichzeitig bevollmächtigen.

    Wenn Sie versuchen, eine vierte Vollmacht derselben Art zu erstellen, müssen Sie zwingend eine aktive Vollmacht mit einem anderen Bevollmächtigten widerrufen.

Archiv