VoG oder Stiftung? Weitere Informationen zur Steuer der juristischen Personen.
Biztax ermöglicht es Ihnen, Erklärungen zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften einzureichen.
Aktualität
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10.10.2023 - Erklärungen GSt. - StGF/G - StjP: Frist für die Einreichung bis zum 10. Oktober 2023 verlängert
Der Minister der Finanzen, Vincent Van Peteghem, hat beschlossen, die Frist für die Einreichung der Erklärungen zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften und zur Steuer der juristischen Personen bis zum 10. Oktober 2023 zu verlängern.
Das äußerste Datum für die Einreichung dieser Erklärungen war zuvor auf den 9. Oktober 2023 festgelegt worden.
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02.10.2023 - Die kommerziellen Zertifikate „Isabel“ und „Globalsign“ werden ab dem 31. Januar 2024 keinen Zugang mehr zu den E-Services des FÖD Finanzen gewähren
Ab diesem Datum können Sie sich also nicht mehr mit diesen Zertifikaten bei Biztax anmelden.
Mehr Informationen -
31.08.2023 - Reichen Sie Ihre Erklärung bis spätestens 8. September ein, dann wird diese vorrangig bearbeitet
Wenn Sie Ihre Erklärung spätestens am 8. September 2023 einreichen und Anspruch auf eine Erstattung haben, werden wir Ihre Erklärung vorrangig bearbeiten. Abgesehen von Ausnahmefällen erhalten Sie die Erstattung also spätestens Ende Dezember 2023.
Das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärungen GSt – StjP – StGF/G für das Steuerjahr 2023 mit Bilanzstichtagen zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 28. Februar 2023 einschließlich ist der 9. Oktober 2023.
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28.04.2023 - Öffnung von Biztax für das Steuerjahr 2023
Müssen Sie eine Erklärung zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden/Gesellschaften einreichen? Biztax ist jetzt für das Steuerjahr 2023 verfügbar.
Das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärungen mit den Bilanzstichtagen vom 31. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 einschließlich ist der 9. Oktober 2023.
Wenn Sie Ihre Erklärung spätestens am 8. September 2023 einreichen und Anspruch auf eine Erstattung haben, werden wir Ihre Erklärung vorrangig bearbeiten. Abgesehen von Ausnahmefällen erhalten Sie die Erstattung also spätestens Ende Dezember 2023.