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Eine Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug einsehen

Eine Erklärung zum Mobiliensteuervorabzug einsehen

  • Wie kann ich meine Erklärungen nach dem Versenden einsehen?

    Erklärungen, die vor dem 19. Oktober 2020 eingereicht wurden

    Sie können diese Erklärungen in der alten Anwendung MStV-on-Web einsehen.

    Erklärungen, die ab dem 19. Oktober 2020 eingereicht wurden

    Sie können diese Erklärungen in MyMinfin einsehen, über die Registerkarte „Verlauf der Einreichungen“.

    Dritte Registrierkarte Einreichungsverlauf

    Sie sehen zuerst die Übersicht Ihrer Versendungen. Wenn Sie auf die Schaltfläche „Details anzeigen“ klicken, gelangen Sie zu den Details der Erklärung(en) in dieser Versendung.

    Für jede Sendung in der Liste, Schaltfläche Details anzeigen

  • Wer kann die Erklärungen einsehen, die mit einer Vollmacht eingereicht wurden?

    Der Kunde (Person oder Unternehmen, die/das die Vollmacht erteilt) kann die Erklärungen, die in seinem Namen eingreicht wurden, immer in seiner MyMinfin-Akte einsehen, egal welche Person diese eingereicht hat.

    Der Bevollmächtigte (das bevollmächtigte Unternehmen) kann die Erklärung, die er eingereicht hat, in der Akte seines Kunden einsehen, wenn er sich mit einer „Biztax“- oder „Finprof“-Vollmacht anmeldet.

    Als Bevollmächtigter können Sie sehen, für welchen Kunden Sie angemeldet sind, indem Sie auf das Profilsymbol oben rechts klicken. Die Erklärungen, die Sie im Namen Ihres Kunden eingereicht haben, sind in der Registerkarte „Verlauf der Einreichungen“ einsehbar.

    Verlauf der Einrechnungen des Kunden sichtbar für den Bevollmächtigten

  • Was bedeutet der jeweilige Status der Erklärung?

    Der Status wird in den Details Ihrer Erklärung angezeigt. Sie kann folgende Status haben:

    • Angenommen“: Wir haben Ihre Erklärung erhalten.
    • Hinweise zur Kenntnis genommen und angenommen“: Wir haben Ihre Erklärung erhalten, sie enthält aber eventuell Fehler. Unsere Mitarbeiter prüfen die Erklärung, um die Gründe für den Fehler zu verstehen.
      Sie können diese Fehler über die Schaltfläche „Aktionen“ > „Hinweise/Fehler einsehen“ einsehen.
    • Abgelehnt“: Ihre Erklärung wurde aufgrund eines oder mehrerer Fehler abgelehnt.
    • Annulliert“: Ihre Erklärung wurde nach dem Versenden annulliert.
  • Wie kann ich eine Übersicht meiner Erklärung im PDF-Format herunterladen?

    Nachdem Sie die Details Ihrer Erklärung aufgerufen haben, klicken Sie auf „Aktionen“ > „PDF herunterladen“.

    Klick auf die Schaltfläche Aktionen und Liste der möglichen Aktionen

    Sie können Ihre Erklärung nur herunterladen, wenn ihr Status „Angenommen“ oder „Hinweise zur Kenntnis genommen und angenommen“ lautet.

    Wenn der Status Ihrer Erklärung „Abgelehnt“ oder „Annulliert“ lautet, erscheint die Auswahl „PDF herunterladen“ nicht unter „Aktionen“.

  • Kann ich nach dem Versenden meiner Erklärung Anlagen hinzufügen?

    Ja. Klicken Sie im Detail Ihrer Erklärung auf „Aktionen“ > „Dokumente senden“.

    Klick auf die Schaltfläche Aktionen und Liste der möglichen Aktionen

  • Ich habe meiner Erklärung Anlagen beigefügt. Kann ich diese einsehen?

    Sie können die Liste Ihrer mit der Erklärung gesendeten Anlagen einsehen. Sie können auch eine Anlage nach dem Versenden löschen.

    Liste der Anlagen

    Es ist jedoch nicht möglich, Ihre Anlagen in MyMinfin zu öffnen.

  • Kann ich meine Erklärung nach dem Versenden ändern?

    Sie können eine zuvor eingereichte Erklärung nicht selbst ändern.

    Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt.

  • Wie annulliere ich meine Erklärung nach dem Versenden?

    1. Klicken Sie in der Registerkarte „Verlauf der Einreichungen“ bei der Erklärung, die Sie annullieren möchten, auf „Details anzeigen“.
       Für jede Sendung in der Liste, Schaltfläche Einzelheiten anzeigen
    2. Klicken Sie anschließend auf „Aktionen“ und wählen Sie „Erklärung stornieren“. 
      Details einer Meldung und Dropdown-Liste unter der Schaltfläche Aktionen

    Sie müssen dies jedoch innerhalb von 15 Tagen nach dem Tag der Zuerkennung oder Ausschüttung der steuerpflichtigen Einkünfte tun.