Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ich möchte eine zusätzliche Frist beantragen, um meine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen einzureichen

Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Fristverlängerung erhalten.

Achtung: Keine Fristverlängerung bei Problemen mit dem Personalausweis und/oder dem PIN-Code.

Wenn Sie keine Fristverlängerung erhalten können, reichen Sie Ihre Erklärung bitte dennoch so schnell wie möglich ein.

Telefonisch
Rufen Sie uns an unter 02 572 57 57.
Geben Sie bei Ihrem Anruf den fünfstelligen Code „17003“ ein, um direkt mit einem zuständigen Mitarbeiter verbunden zu werden.

  • werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr (Normaltarif)
  • Halten Sie Ihren Personalausweis bereit.