Datum:
Ein Buchhalter oder Buchhalter-Fiskalist usw. kann Ihre Steuererklärung rechtzeitig bis zum 24. Oktober 2019 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.
Sie haben Ihre Vollmacht noch nicht aktiviert? Aktivieren Sie diese bei dem Bevollmächtigten (Buchhalter, Buchhaltungsexperten, Fiskalisten usw.) Ihrer Wahl vorzugsweise vor dem 31. August 2019. Damit vermeiden Sie, dass Sie im September eine Erinnerung wegen Nichtabgabe Ihrer Steuererklärung erhalten.