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MwSt. - Steuerbefreiung für Chiropraktiker und Osteopathen

Datum:

Infolge eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofs können die von Chiropraktikern und Osteopathen erbrachten Leistungen unter bestimmten Bedingungen seit dem 1. Oktober 2019 von der MwSt. befreit werden.

Chiropraktiker und Osteopathen, die die Steuerbefreiung auf dieser Grundlage beanspruchen möchten, müssen sich an den für sie zuständigen Dienst (Unternehmen > Erklärung > MwSt.-Erklärung)  wenden.

Die Gesetzesbestimmungen müssen noch geändert werden. Bis zu dieser Änderung können sich Chiropraktiker und Osteopathen dafür entscheiden, ihre Leistungen weiterhin zu besteuern.

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