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Konkursverwalter: Erinnerung an die Erklärungs- und Zahlungspflichten in Sachen MwSt.

Datum:

Sie sind Konkursverwalter? Der Konkursverwalter tritt an die Stelle des steuerpflichtigen Konkursschuldners und muss die MwSt.-Pflichten erfüllen, die der steuerpflichtige Konkursschuldner normalerweise selbst erfüllt hätte.  

Welches sind Ihre Pflichten?​

  • Sie müssen die jährliche zusammenfassende MwSt.-Erklärung spätestens am 28. Februar des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, auf das sich die Erklärung bezieht. Diese Pflicht gilt für alle noch aktiven MwSt.-Nummern von Steuerpflichtigen, die zur Abgabe periodischer Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet waren.
  • Sie müssen die zusammenfassende Erklärung zwingend über Intervat einreichen. Die elektronische Einreichung über Intervat ist auch für „fresh Starter“ verpflichtend.
  • Sie müssen den Saldo der gegebenenfalls geschuldeten MwSt. spätestens am 30. April zahlen.
  • Sie müssen die jährliche Liste der steuerpflichtigen Kunden spätestens am 31. März über Intervat einreichen.

Weitere Informationen zu den Erklärungs- und Zahlungspflichten