Intervat

Mit der Anwendung Intervat können Sie Ihre MwSt.-Erklärungen (oder die Ihrer Kunden) einreichen.

Zugriff auf Intervat

Aktualität

  • 20.05.2026 - Neue Benutzeroberfläche im Juni 2026

    Ab dem 8. Juni 2026 wird die Benutzeroberfläche von Intervat überarbeitet, um den Normen in Sachen Barrierefreiheit für alle Nutzer zu entsprechen.

    Diese Entwicklung steht im Einklang mit dem Bestreben des FÖD Finanzen, das Erscheinungsbild und die Benutzerfreundlichkeit seiner E-Services zu vereinheitlichen, indem die Benutzeroberflächen moderner, freundlicher und vor allem barrierefreier gestaltet werden.

    Keine funktionalen Änderungen

    Sie reichen weiterhin Ihre Erklärungen auf die gleiche Weise ein und befolgen dabei dieselben Schritte. Es werden lediglich bestimmte visuelle Elemente angepasst (z. B. die Position des Menüs), ohne dass dies Auswirkungen auf die Nutzung hat.

    Testen Sie die neue Benutzeroberfläche

    Möchten Sie erfahren, wie Intervat sich verändern wird? Probieren Sie es gleich in der Testumgebung aus.

    Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?

    Senden Sie diese bitte an info.intervat@minfin.fed.be.

    Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer E-Services.

  • 12.05.2026 - Zahlung der periodischen MwSt. auf das neue Kontonummer

    Zur Erinnerung, seit dem 1. Mai gilt die neue Kontonummer.

    Bitte verwenden Sie dann die Kontonummer BE41 6792 0036 4210 (BIC : GEBABEBB).

  • 30.03.2026 - SME-Regelung – Öffnung des Portals für die Einreichung der vierteljährlichen Erklärungen

    Kleinunternehmen, die unter der SME-Regelung (Sonderbefreiungsregelung) registriert sind und die Mitteilung über ihre individuelle Identifikationsnummer mit dem Suffix „EX“ erhalten haben, können ihre Erklärung ab dem 1. April 2026 im SME-Modul von Intervat einreichen.

    Zur Erinnerung: Sie müssen die Erklärungen für das erste Quartal spätestens am 30. April 2026 einreichen. Andernfalls können die einzelnen Mitgliedstaaten die gewährte Befreiung widerrufen. 

  • 02.12.2025 - Gelangen Sie auch über MyMinfin zu Intervat

    Sie können von nun an Ihre MwSt.-Erklärungen über unser Portal MyMinfin einreichen. Dort finden Sie nun auch den Link zur Anwendung Intervat in der Registerkarte „Meine Erklärung“.

    Die Funktionen von Intervat haben sich nicht geändert.

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