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Intervat

Die Anwendung Intervat ermöglicht Steuerpflichtigen und ihren Bevollmächtigten die Einreichung ihrer Erklärungen und anderer MwSt.-Dokumente sowie den Zugang zu One-Stop-Shop (OSS).

Zugriff auf Intervat

Weitere Informationen in deutscher Sprache finden Sie in den Rubriken:

Die kommerziellen Zertifikate „Isabel“ und „Globalsign“ werden ab dem 31. Januar 2024 keinen Zugang mehr zu den E-Services des FÖD Finanzen gewähren
 

Aktualität

  • 16.10.2023 - MwSt.-Erklärung: Fristverlängerung

    Das äußerste Datum für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen war auf den 20. Oktober 2023 festgelegt.

    In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände der letzten Tage (Hackerangriff auf die föderalen Dienste) hat der Minister der Finanzen, Vincent Van Peteghem, beschlossen die Frist für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen bis zum 23. Oktober 2023 zu verlängern:

    • monatliche Erklärung in Bezug auf September 2023
    • vierteljährliche Erklärung in Bezug auf das 3. Quartal 2023
    • monatliche innergemeinschaftliche Liste in Bezug auf September 2023
    • vierteljährliche innergemeinschaftliche Liste in Bezug auf das 3. Quartal 2023

    Achtung: Es gibt keine Fristverlängerung für die Zahlung der geschuldeten MwSt. Die Zahlung muss spätestens am 20. Oktober 2023 abgeschlossen sein.

  • 02.10.2023 - Die kommerziellen Zertifikate „Isabel“ und „Globalsign“ werden ab dem 31. Januar 2024 keinen Zugang mehr zu den E-Services des FÖD Finanzen gewähren

    Ab diesem Datum können Sie sich also nicht mehr mit diesen Zertifikaten bei Intervat anmelden.
    Mehr Informationen

  • 14.07.2022 - One-Stop-Shop (OSS) – EU E-Commerce: Erinnerungsschreiben fälschlicherweise versandt

    Aufgrund eines technischen Zwischenfalls haben die im OSS-System registrierten Steuerpflichtigen fälschlicherweise ein Erinnerungsschreiben für die Einreichung der Erklärung für das zweite Quartal 2022 erhalten.

    Die gesetzliche Frist für die Einreichung dieser Erklärung ist tatsächlich der 31. Juli 2022.

    Auch wenn Sie dieses Erinnerungsschreiben erhalten haben, haben Sie also bis zum 31. Juli 2022 Zeit, um Ihre OSS-Verpflichtungen in Bezug auf diesen Zeitraum zu erfüllen.

    Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
     
  • 28.06.2022 - Ende des Versands von Zahlungsformularen auf Papier

    Ab dem 30. Juni 2022 können Sie für Ihre MwSt.-Zahlungen keine vorgedruckten Formulare mehr anfordern.

    Das Ankreuzfeld „Bestellung von Zahlungsformularen“ wird es daher in Intervat nicht mehr geben.

    Möchten Sie Ihre Zahlungen weiterhin per Banküberweisung tätigen? Die Kontonummer und die Mitteilung sind künftig auf der Empfangsbestätigung des Versands Ihrer Erklärung angegeben.