Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Möchten Sie sich an einen Buchprüfer wenden, um Ihre Steuererklärung einzureichen? Benachrichtigen Sie ihn vor dem 31. Juli 2022, um Ihre Vollmacht zu aktivieren

Datum:

Ein Buchprüfer kann Ihre Steuererklärung noch rechtzeitig bis zum 30. September 2022 einreichen. Dazu benötigt er eine Vollmacht.

Haben Sie Ihre Vollmacht noch nicht aktiviert? Aktivieren Sie diese bei dem Buchhalter Ihrer Wahl, vorzugsweise vor dem 31. Juli 2022. Damit vermeiden Sie, dass Sie ein Erinnerungsschreiben wegen Nicht-Einreichung Ihrer Steuererklärung erhalten.