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MwSt. - Fachkräfte des Gesundheitswesens: kosmetische Behandlungen

Kosmetische Behandlungen unterliegen der MwSt. unter bestimmten Bedingungen. Dies sind:

MwSt. - Steuerbefreiung für Chiropraktiker und Osteopathen

Infolge eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofs können die von Chiropraktikern und Osteopathen erbrachten Leistungen unter bestimmten Bedingungen seit dem 1. Oktober 2019 von der MwSt. befreit werden.