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MwSt. - Fachkräfte des Gesundheitswesens: kosmetische Behandlungen

Datum:

Kosmetische Behandlungen unterliegen der MwSt. unter bestimmten Bedingungen. Dies sind:

  • von einem unabhängigen Arzt ohne Gesellschaft, in Einmanngesellschaft oder gewerblicher Gesellschaft mit oder ohne Rechtspersönlichkeit ausgeführte Behandlungen und
  • ​Krankenhaus- und medizinische Versorgung sowie alle eng mit einer solchen Behandlung verbundenen Dienstleistungen in einem zugelassenen Krankenhaus, einer Ambulanz, einem Privatkrankenhaus oder einer Praxis.

Infolge eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofs kann die MwSt. seit 1. Oktober 2019 ebenfalls angewandt werden:

  • auf kosmetische Behandlungen, ausgeführt von Zahnärzten, Hebammen, Pflegepersonal, Fachkräfte des Gesundheitswesens, Verbände dieser Fachkräfte und medizinischen Hilfskräften und
  • ​auf medizinische Pflege sowie Dienstleistungen und Lieferungen von Gütern, die in engem Zusammenhang mit dieser Behandlung stehen und außerhalb von Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Kliniken und Ambulatiorien erbracht wurden.

Diese neuen Regeln gelten, sobald die gesetzlichen Verfügungen geändert sind.

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