Ihre Einrichtung muss:
- Rechtspersönlichkeit besitzen,
- in Belgien ansässig sein,
- keine Gewinnerzielungsabsicht hegen, weder in eigenem Namen, noch im Namen ihrer Organe, noch im Namen ihrer Mitglieder als solche.
Ihre Einrichtung muss Tätigkeiten organisieren, die:
- auf Hilfeleistungen für Entwicklungsländer ausgerichtet sind,
- ergänzend zu den Aktivitäten sind, die belgische öffentliche Behörden oder internationale Organisationen, in denen Belgien Mitglied ist, in den vorerwähnten Bereichen ausüben.
- Siehe auch die Website der Belgischen Entwicklungszusammenarbeit