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Veröffentlichung der zwischen Belgien und den Niederlanden getroffenen Vereinbarung über die steuerlichen Folgen von Telearbeit bei grenzüberschreitender Arbeit

Datum:

Die zwischen Belgien und den Niederlanden getroffene Vereinbarung über die steuerlichen Folgen von Telearbeit bei grenzüberschreitender Arbeit wurde im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Diese Vereinbarung klärt, welche Faktoren bei der Feststellung berücksichtigt werden, ob Telearbeit von Lohnempfängern in ihrem Wohnsitzland zu einer Betriebsstätte im Sinne von Artikel 5 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung führt. Im Falle einer Betriebsstätte muss der Arbeitgeber im Wohnsitzland des Lohnempfängers Steuern auf Unternehmensgewinne zahlen, die dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können.