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Update COVID 19 : Mundmasken - FAQ FÖD Wirtschaft

Datum:

In den letzten Wochen wurden viele Komfortmasken importiert, wie beispielsweise wiederverwendbare Stoffmasken. Der Import solcher Mundmasken unterliegt jedoch bestimmten Vorschriften. Es müssen zum Beispiel folgende Informationen verfügbar sein:

  • eine Gebrauchsanweisung (um diese Masken sicher verwenden zu können),
  • Warnhinweise (z. B. Komfortmasken bieten nicht dieselbe Sicherheit wie chirurgische Masken, selbst wenn sie gleich aussehen),
  • Referenz des Produkts,
  • Angaben zum Hersteller (als Anlaufstelle für den Verbraucher).

Importieren Sie Komfortmasken einschließlich wiederverwendbarer Stoffmasken, die allgemein „Community-Masken“ genannt werden? Wenn ja, achten Sie bitte darauf, die Sicherheitsvorschriften der Produkte einzuhalten und vermeiden Sie so Verspätungen beim Import Ihrer Komfortmasken.

Der FÖD Wirtschaft stellt fest, dass viele Komfortmasken mit gefälschten Dokumenten vorgelegt werden, die falsche oder gar keine Informationen enthalten. Viele Importeure halten die Sicherheitsvorschriften der Produkte nicht ein oder kennen sie nicht. Kontrollen sind also notwendig, ehe die Produkte auf den Markt gebracht werden. Der FÖD Wirtschaft ist sich der Tatsache bewusst, dass diese Kontrollen Verspätungen verursachen, sie sind aber unumgänglich. Wir können nicht zulassen, das gefährliche Produkte auf den Markt gebracht werden.

Wenn Zweifel an der Konformität der Masken bestehen, müssen die Vorschriften sehr sorgfältig geprüft werden. Wenn eine Lieferung nicht in Ordnung ist, können Sie sie im Rahmen einer zollrechtlichen Bestimmung, die noch Änderungen an der Verpackung zulässt, beim Zoll anmelden und die Waren dann erst zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anmelden.

Konsultieren Sie die "FAQ Komfortmasken" auf der Website des FÖD Wirtschaft, der für Produktsicherheit zuständig ist.