Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

STEUERKARTEN - SIE HABEN DIE KARTEN 281.40, 281.45 UND 281.50 NOCH NICHT EINGEGEBEN?

Datum:

Müssen Sie die Karten 281.40, 281.45 und 281.50 noch eingeben? Ausnahmsweise können Sie das noch bis 31. Oktober 2019 tun.

Ab 1. November 2019 werden wir für jede Übertretung eine Geldbuße anwenden.

Wir möchten Sie an die äußersten Einreichdaten für diese Karten erinnern:

  • 281.40 (Leibrenten oder zeitlich begrenzte Renten): 30. April *
  • 281.45 (Urheberrechte): 30. April *
  • 281.50 (Provisionen, Maklergebühren, Rabatte, Sitzungsgelder, Vergütungen oder Vorteile jeglicher Art): vor dem 30. Juni *

* des Jahres, das dem Jahr der Einkünfte folgt, auf die sich diese Karten beziehen.