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„Pauschalsteuerpflichtige“ - Verlängerung der Einreichungsfrist für die Erklärungen

Datum:

Unter Berücksichtigung der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise wird das äußerste Abgabedatum für die Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen für „Pauschalsteuerpflichtige“ bis Donnerstag, 31. Dezember 2020 verlängert, sowohl für Erklärungen auf Papier als auch für online Erklärungen über MyMinfin (Tax-on-Web).

Die Bevollmächtigten von Landwirten (gewöhnliche Kulturen und Sonderkulturen) verfügen nun für die Hinterlegung einer Online-Erklärung via MyMinfin (Tax-on-Web) über eine Zusatzfrist bis Montag, 1. Februar 2021 einschließlich (keine Zusatzfrist für Erklärungen auf Papier).