Datum:
Zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 28. Februar 2023 können Sie eine MwSt.-Bescheinigung beantragen, um Ihre „Händlerkennzeichen“ zu erneuern.
Zur Erinnerung:
- Sie können das ganze Jahr über ein zusätzliches „Händlerkennzeichen“ anfordern.
- Sie müssen keine MwSt.-Bescheinigung mehr für die „Probefahrtkennzeichen“ und „Berufskennzeichen“ beantragen. Sie erhalten diese Kennzeichen und ihre Erneuerung unmittelbar beim FÖD Mobilität und Transportwesen.