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Doppelbesteuerungsabkommen Belgien - Deutschland: Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden für Arbeitstage im Homeoffice während der COVID-19-Krise

Datum:

Am 6. Mai 2020 haben die zuständigen Behörden Belgiens und Deutschlands ein Abkommen geschlossen, das die Situation der Grenzgänger im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise klärt.

Das Abkommen sieht vor, dass Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-19-Krise von zu Hause aus arbeiten, in dem Staat steuerpflichtig bleiben können, in dem sie vor der Gesundheitskrise gearbeitet haben. Dieses Abkommen gilt vom 11. März 2020 bis zum 31. Mai 2020.

 Der Text des Abkommens kann hier eingesehen werden. (PDF, 84.41 KB)