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Der Grenzwert für steuerfreie Einkäufe bei der Ausfuhr in ein Land außerhalb der Europäischen Union wurde angehoben - seit dem 1. Januar 2020 wird die MwSt. nur noch für Einkäufe über 125 Euro erstattet

Datum:

Seit dem 1. Januar 2020 können Reisende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) nur noch für Einkäufe über 125 Euro (statt 50 Euro) eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf ihre in Belgien getätigten persönlichen Einkäufe beantragen.

Bedingungen:

  • Der Wert der persönlichen Einkäufe beträgt mehr als 125 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) pro Rechnung.

  • Der Reisende nimmt die Ware in seinem persönlichen Gepäck mit.

  • Der Kauf wurde frühestens drei Monate vor der Ausreise aus der EU getätigt.

Wie wird die Erstattung beantragt?

Siehe FAQ.

Was ist mit den Einkäufen, die 2019 getätigt, aber erst 2020 ausgeführt werden?

Für Waren, die 2019 gekauft wurden, aber erst 2020 (innerhalb von 3 Monaten) ausgeführt werden, gilt noch der alte Grenzwert von 50 Euro (einschl. MwSt.). 

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